1168/J-BR
der Bundesräte Haubner, Dr. Riess-Passer
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten
betreffend Reisekostenabrechnung der Weltfrauenkonferenz
Am 29. August 1995 und am 29. November 1995 haben
die Bundesräte Haubner und Dr.
Riess-Passer unter Nr. 1113/J-BR/95 und Nr. 1150/J-BR/95
an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten Anfragen betreffend Weltfrauenkonferenz
bzw. betreffend Kosten der
Weltfrauenkonferenz gerichtet, wobei auch bei der
Anfrage betreffend Kosten der Weltfrauen-
konferenz vom November 1995 einige Fragen "nicht
beantwortet werden konnten".
Da die in der Beantwortung der Anfrage Nr. 1150/J-BR/95
genannte Frist, die bislang die
Beantwortung der Fragen nach den Kosten "verhinderte",
mittlerweile verstrichen ist, stellen
die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten folgende
ANFRAGE
1. Welche der Teilnehmerinnen, deren Kosten der Reise
zur Weltfrauenkonferenz vom Bun-
deskanzleramt getragen werden, hat bislang, d.h.
vor Ende der laut Gesetz möglichen Frist
von 6 Monaten, beim Bundeskanzleramt den Anspruch
auf Reisegebühren geltend ge-
macht?
2. Wer hat die Reisekosten von September 1995 bis
zur Rückerstattung der Reisegebühren
vorfinanziert?
3. Seit wann sind die Reisekosten für jene Teilnehmer,
die vom Bundeskanzleramt getragen
werden, abgerechnet?
4. Wie hoch sind/waren diese Kosten insgesamt und
wie schlüsseln sie sich pro Person nach
Flug, Hotel, Verpflegung etc. auf?
5. Wie hoch sind/waren die jeweiligen Gesamtreisekosten
für
a. BM Dr. Helga Konrad
b. Mag. Brigitte Brenner
c Elisabeth Rosenmayr
d. Dr. Christine Stromberger
e. Mag. Gertrude Gugenberger
f. Dr. Ilse König? -