1168/J-BR



der Bundesräte Haubner, Dr. Riess-Passer
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten
betreffend Reisekostenabrechnung der Weltfrauenkonferenz


Am 29. August 1995 und am 29. November 1995 haben die Bundesräte Haubner und Dr.
Riess-Passer unter Nr. 1113/J-BR/95 und Nr. 1150/J-BR/95 an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten Anfragen betreffend Weltfrauenkonferenz bzw. betreffend Kosten der
Weltfrauenkonferenz gerichtet, wobei auch bei der Anfrage betreffend Kosten der Weltfrauen-
konferenz vom November 1995 einige Fragen "nicht beantwortet werden konnten".

Da die in der Beantwortung der Anfrage Nr. 1150/J-BR/95 genannte Frist, die bislang die
Beantwortung der Fragen nach den Kosten "verhinderte", mittlerweile verstrichen ist, stellen
die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten folgende


ANFRAGE


1. Welche der Teilnehmerinnen, deren Kosten der Reise zur Weltfrauenkonferenz vom Bun-
deskanzleramt getragen werden, hat bislang, d.h. vor Ende der laut Gesetz möglichen Frist
von 6 Monaten, beim Bundeskanzleramt den Anspruch auf Reisegebühren geltend ge-
macht?

2. Wer hat die Reisekosten von September 1995 bis zur Rückerstattung der Reisegebühren
vorfinanziert?

3. Seit wann sind die Reisekosten für jene Teilnehmer, die vom Bundeskanzleramt getragen
werden, abgerechnet?

4. Wie hoch sind/waren diese Kosten insgesamt und wie schlüsseln sie sich pro Person nach
Flug, Hotel, Verpflegung etc. auf?

5. Wie hoch sind/waren die jeweiligen Gesamtreisekosten für

a. BM Dr. Helga Konrad
b. Mag. Brigitte Brenner
c Elisabeth Rosenmayr
d. Dr. Christine Stromberger
e. Mag. Gertrude Gugenberger
f. Dr. Ilse König? -