1176/J-BR
der Bundesräte Hüttmayr
und Kollegen
an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft
und Verkehr
betreffend Verlegung des Bahnhofes Schörfling
am Attersee
Seit längerer Zeit gibt es das Ansinnen, den
Bahnhof Schörfling am Attersee
aufzulassen bzw. zu verlegen. Es gibt dazu bereits
einen Schriftverkehr mit dem
Generaldirektor der ÖBB, dem Landeshauptmann
von Oberösterreich und anderen
Persönlichkeiten aus der Region.
Eine neue Bahnhofssituierung wäre im Bereich
Parkplatz VKB Basketballplatz,
Nähe Agerbrücke, denkbar. Technisch wäre
diese Art der Streckenführung einfach
zu bewältigen, vom Ausgang der derzeitigen Agerbahnbrücke
könnte Richtung
Westen gesehen, mittels leichtem Rechtsschwenk, ein
zweigleisiger Kopfbahnhof
errichtet werden - Grundbesitzer Republik Österreich
und Gemeinde Schörfling .
Der von Norden kommende Radfahrweg über die
neu errichtete Holzagerbrücke
könnte entlang des Ufers weitergeführt
werden und würde die neue
Bahnhofsanlage nicht tangieren.
Vorteile dieser Lösung für die ÖBB:
. Freiwerden des derzeitigen Bahnhofsgeländes;
. Wegfall diverser Hochbauten im Bereich des derzeitigen
Bahnhofsgeländes;
. Wegfall von zwei Schrankenanlagen und deren Wartung;
. Wegfall der engen Kurve im Bereich Billa-Markt;
. Näherrücken des Bahnhofes Richtung Seewalchen
und dadurch bessere
Auslastung;
. Verwertungsmöglichkeit der freiliegenden Liegenschaft
direkt am See
(Größenordnung ca. 15.000 m2);
. Ertrag für die ÖBB ca. 50 Mio. Schilling;
. Anschluß der Personenbusdienste an den Kopfbahnhof
Kammer nach beiden
Seerichtungen - Richtung Weyregg und Attersee direkt
möglich.
Vorteile für die Gemeinde Schörfling:
. Wegfall der beiden Schrankenanlagen, welche speziell
in Stoßzeiten und in der
Hochsaison immer wieder zu langen Wartezeiten mit
Staufolgen führen;
. Möglichkeit der Mitgestaltung und Mitnutzung
des freiwerdenden Bahnhofes -
Seeareal;
. Wegfall der Lärmbelästigung und LAWOG-Häuser
durch den engen
Kurvenradius der derzeitigen Streckenführung;
. zentrale Lage des Bahnhofes insgesamt.
Anfällige Nachteile werden als nicht gravierend
empfunden:
. Bahnanschluß Lagerhaus - der Warenfluß
nimmt jährlich stark ab;
. Direktanschluß an das Schiff ist nur von
saisonaler völlig untergeordneter
Bedeutung.
Aus diesem Anlaß stellen die unterzeichneten
Bundesräte an den Bundesminister
für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
folgende
A n f r a g e :
1) Können Sie die oben angeführten Argumente
mittragen?
2) Was werden Sie beitragen, daß obiges Ansinnen,
welches einen positiven
Ertrag für die ÖBB erbringt und eine bessere
Reisequalität - insbesondere für
Pendler - bringt - verwirklicht werden kann?
3) Welchen Zeitplan halten Sie für eine Realisierung
für angemessen?
4) Welche Bedingungen müssen von allfälligen
Grundkaufinteressenten erbracht
werden?
5) Kann eine Bindung des Erlöses aus dem Verkauf
des Bahnhofareals für die
Erhaltung der Nebenbahnen gesichert werden?