1176/J-BR



der Bundesräte Hüttmayr
und Kollegen
an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

betreffend Verlegung des Bahnhofes Schörfling am Attersee


Seit längerer Zeit gibt es das Ansinnen, den Bahnhof Schörfling am Attersee
aufzulassen bzw. zu verlegen. Es gibt dazu bereits einen Schriftverkehr mit dem
Generaldirektor der ÖBB, dem Landeshauptmann von Oberösterreich und anderen
Persönlichkeiten aus der Region.

Eine neue Bahnhofssituierung wäre im Bereich Parkplatz VKB Basketballplatz,
Nähe Agerbrücke, denkbar. Technisch wäre diese Art der Streckenführung einfach
zu bewältigen, vom Ausgang der derzeitigen Agerbahnbrücke könnte Richtung
Westen gesehen, mittels leichtem Rechtsschwenk, ein zweigleisiger Kopfbahnhof
errichtet werden - Grundbesitzer Republik Österreich und Gemeinde Schörfling .

Der von Norden kommende Radfahrweg über die neu errichtete Holzagerbrücke
könnte entlang des Ufers weitergeführt werden und würde die neue
Bahnhofsanlage nicht tangieren.


Vorteile dieser Lösung für die ÖBB:

. Freiwerden des derzeitigen Bahnhofsgeländes;
. Wegfall diverser Hochbauten im Bereich des derzeitigen Bahnhofsgeländes;
. Wegfall von zwei Schrankenanlagen und deren Wartung;
. Wegfall der engen Kurve im Bereich Billa-Markt;
. Näherrücken des Bahnhofes Richtung Seewalchen und dadurch bessere
Auslastung;
. Verwertungsmöglichkeit der freiliegenden Liegenschaft direkt am See
(Größenordnung ca. 15.000 m2);
. Ertrag für die ÖBB ca. 50 Mio. Schilling;
. Anschluß der Personenbusdienste an den Kopfbahnhof Kammer nach beiden
Seerichtungen - Richtung Weyregg und Attersee direkt möglich.
Vorteile für die Gemeinde Schörfling:
. Wegfall der beiden Schrankenanlagen, welche speziell in Stoßzeiten und in der
Hochsaison immer wieder zu langen Wartezeiten mit Staufolgen führen;
. Möglichkeit der Mitgestaltung und Mitnutzung des freiwerdenden Bahnhofes -
Seeareal;
. Wegfall der Lärmbelästigung und LAWOG-Häuser durch den engen
Kurvenradius der derzeitigen Streckenführung;
. zentrale Lage des Bahnhofes insgesamt.

Anfällige Nachteile werden als nicht gravierend empfunden:
. Bahnanschluß Lagerhaus - der Warenfluß nimmt jährlich stark ab;
. Direktanschluß an das Schiff ist nur von saisonaler völlig untergeordneter
Bedeutung.
Aus diesem Anlaß stellen die unterzeichneten Bundesräte an den Bundesminister
für öffentliche Wirtschaft und Verkehr folgende
A n f r a g e :
1) Können Sie die oben angeführten Argumente mittragen?
2) Was werden Sie beitragen, daß obiges Ansinnen, welches einen positiven
Ertrag für die ÖBB erbringt und eine bessere Reisequalität - insbesondere für
Pendler - bringt - verwirklicht werden kann?
3) Welchen Zeitplan halten Sie für eine Realisierung für angemessen?
4) Welche Bedingungen müssen von allfälligen Grundkaufinteressenten erbracht
werden?
5) Kann eine Bindung des Erlöses aus dem Verkauf des Bahnhofareals für die
Erhaltung der Nebenbahnen gesichert werden?