1181/J-BR



Anfrage

der Bundesräte Erhard Meier ,
und Genossen .
an den Bundesminister für Wirtschaft
betreffend ''Säumigkeit Österreichs bei der Umsetzung von EU-Richtlinien''

Es wird des öfteren behauptet, daß Österreich bei der Umsetzung von EU-Richtlinien säumig
sei und die Regierung erst 77% bis 87,4% der Binnenmarkt-Regeln in österreichisches Recht
übertragen habe. Angeblich sollen auch die österr. Bundesländer an Nicht-Umsetzungen
beteiligt sein.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende



A n f r a g e :



1 . lst es richtig, daß Österreich bei der Umsetzung von EU-Richtlinien stark im Verzug ist,
weil nicht einmal die im Binnenmarkt-Weißbuch der EU als "Mindesgrenze'' von 80%
angeführten Umsetzungen erfolgt sei?

2. Ist es richtig, daß die EU-Kommission Österreich im ''Binnenmarktbericht l995'' wegen
der Nicht-Umsetzung von EU-Richtlinien gemahnt hat?

3. Können Sie anführen, zu welchem Prozentsatz derzeit EU-Richtlinien nicht von Österreich
umgesetzt wurden?

4. Wie liegt das Verhältnis der Nicht-Umsetzung von EU-Richtlinien zwischen
a) dem Bund und
b) den Bundesländern? . .

5. Welche EU-Richtlinien wurden derzeit von den österr. Bundesländern aufgrund deren
Säumigkeit nicht umgesetzt?

6. Können Sie die einzelnen Bundesländer anführen und bekanntgeben, welche Bundesländer
bei welchen EU-Richtlinien säumig sind?

7. Was wird die österr. Bundesregierung unternehmen, um EU-Richtlinien in angemessener
Zeit umzusetzen?