1181/J-BR
Anfrage
der Bundesräte Erhard Meier ,
und Genossen .
an den Bundesminister für Wirtschaft
betreffend ''Säumigkeit Österreichs bei
der Umsetzung von EU-Richtlinien''
Es wird des öfteren behauptet, daß Österreich
bei der Umsetzung von EU-Richtlinien säumig
sei und die Regierung erst 77% bis 87,4% der Binnenmarkt-Regeln
in österreichisches Recht
übertragen habe. Angeblich sollen auch die österr.
Bundesländer an Nicht-Umsetzungen
beteiligt sein.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher
an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
A n f r a g e :
1 . lst es richtig, daß Österreich bei
der Umsetzung von EU-Richtlinien stark im Verzug ist,
weil nicht einmal die im Binnenmarkt-Weißbuch
der EU als "Mindesgrenze'' von 80%
angeführten Umsetzungen erfolgt sei?
2. Ist es richtig, daß die EU-Kommission Österreich
im ''Binnenmarktbericht l995'' wegen
der Nicht-Umsetzung von EU-Richtlinien gemahnt hat?
3. Können Sie anführen, zu welchem Prozentsatz
derzeit EU-Richtlinien nicht von Österreich
umgesetzt wurden?
4. Wie liegt das Verhältnis der Nicht-Umsetzung
von EU-Richtlinien zwischen
a) dem Bund und
b) den Bundesländern? . .
5. Welche EU-Richtlinien wurden derzeit von den österr.
Bundesländern aufgrund deren
Säumigkeit nicht umgesetzt?
6. Können Sie die einzelnen Bundesländer
anführen und bekanntgeben, welche Bundesländer
bei welchen EU-Richtlinien säumig sind?
7. Was wird die österr. Bundesregierung unternehmen,
um EU-Richtlinien in angemessener
Zeit umzusetzen?