1191/J-BR/96
A n f r a g e
der Bundesräte Gerstl
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Einbeziehung privater Krankenanstalten in die Strukturkommissionen und in das Finanzierungssystem nach LKF im Zuge der Spitalsreform
Nach dem österreichischen Krankenanstaltenplan (ÖKAP) verfügten die privaten Krankenanstalten 1993 über insgesamt 4302 Betten. Für den "ÖKAP 2005" werden als "der Akutversorgung zuzurechnendes Bettenäquivalent" 3375 Betten ausgewiesen. Das sind 7% der 1993 ermittelten und 5,8 % der für 2005 als erforderlich festgestellten Betten. Die Privatkrankenanstalten sind demnach ein unverzichtbarer Bestandteil in der Versorgung der österreichischen Bevölkerung. Sie bieten neben einem vollständigen medizinischen Angebot nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft auch die freie Arztwahl, wovon weit über 1 Mio.Österreicher, das ist etwa 1/6 der österreichischen Bevölkerung, Gebrauch machen.
Die Verantwortlichen der Privatkrankenanstalten können damit zu Recht eine volle Gleichbehandlung ihrer Patienten bzw. Einrichtungen im Rahmen der vorgesehenen Neuordnung der Krankenhausfinanzierung erwarten. Die Vertreter dieser Häuser, zusammengeschlossen in der lnteressensgemeinschaft privater Krankenanstalten Österreichs, haben unter anderem die Forderung nach Mitarbeit in der Bundeskommission (Strukturkommission) und den Landeskommissionen sowie die Einbeziehung ihrer Krankenanstalten in das Finanzierungssystem nach LKF erhoben, womit sie ihre Bereitschaft, sich an die vom jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu halten und sich auch etwaigen Qualitätskontrollmechanismen anzuschließen, bekundet haben.
Zeitungsberichten zufolge würden die bisher bekannten Pläne dazu führen, daß die Privatspitäler weniger oder gar kein Geld mehr aus der Sozialversicherung erhalten könnten, was die Konsequenz hätte, daß sie entweder zusperren oder eine neue Form der Finanzierung finden müßten. Daher ist auch der Verdacht entstanden, daß sich verschiedene Krankenanstaltenträger der privaten Konkurrenz entledigen wollten, indem sie diese zum Zusperren zwingen.
Die unterfertigten Bundesräte richten daher an die Frau Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
A n f r a g e:
1. Sind Sie bereit, den nach ordnungsgemäßen Bedarfsprüfungsverfahren zugelassenen Einrichtungen eine Gleichbehandlung erfahren zu lassen?
2. Wollen Sie den privaten Krankenanstalten eine entsprechende Vertretung in der Strukturkommission des Bundes und in den Kommissionen der Länder zubilligen?
3. Werden Sie sich für die Einbeziehung der genannten Krankenanstalten in das Finanzierungssystem nach LKF verwenden?
4. Wie beurteilen Sie die Leistungen der privaten Krankenanstalten?