1196/J-BR/96

ANFRAGE

der Bundesräte Richau

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend Abwälzung des ÖBB-Betriebsabganges im Nahverkehr auf die Länder

Das Bundesbahngesetz 1992 hat eine völlig neue Regelung des rechtlichen Rahmens der OBB mit sich gebracht. Demnach trägt der Bund die Kosten für die Bereitstellung und den Ausbau jener Eisenbahninfrastruktur, die zur Erfüllung des Betriebszweckes notwendig ist. Die Bereitstellung und der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur hat nach den vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vorzugebenden verkehrspolitischen Grundsätzen (Verkehrswegeplan) zu erfolgen. Nach § 2 Abs. 3 kann die Bereitstellung oder der Ausbau von Eisenbahninfrastruktur im besonderen regionalen Interesse davon abhängig gemacht werden, daß entsprechende Beiträge zu den Investitions- und Folgekosten geleistet werden. Dies betrifft nur die Infrastruktur, aber nicht den Betriebsabgang der OBB.

Die OBB haben mit allen Bundesländern Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel, die auf den Nebenbahnen eingefahrenen Defizite von den Ländern abgelten zu lassen. In Kärnten waren folgende Strecken mit nachstehenden Kosten (Datenbasis 1992) betroffen:

Arnoldstein - Kötschach-Mauthen: 57,5 Mio. Schilling

Launsdorf - Klein St. Paul: 7,3 Mio. Schilling

St. Paul - Lavamünd: 6,8 Mio. Schilling.

Die Bezahlung dieser Kosten durch die Bundesländer wurde von seiten der ÖBB mehrmals eingefordert. Zusätzlich verlangte die ÖBB noch eine Kostenabgeltung für den Regionalverkehr auf Hauptbahnen in der Höhe von rund 440 Mio. Schilling. Als die Verhandlungen zu keinem Ergebnis kamen, wurden von den ÖBB in Kärnten Werbeplakate affichiert, in denen darauf hingewiesen wird, daß die Einstellung der Nebenbahnen aufgrund der mangelnden Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln durch den Landesfinanzreferenten erfolgen muß.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende

A n f r a g e

1) Warum traten die ÖBB im Jahre 1994 an das Land Kärnten mit dem Ersuchen heran, die Kosten für den Betriebsabgang auf den Nebenbahnen zu tragen?

2) Was ist die rechtliche Basis für diese Vorgangsweise der ÖBB?

3) Wie wurden die Kosten für die Nebenbahnen, die die OBB vom Land Kärnten ersetzt haben wollte, errechnet?

4) Auf welche Positionen gliedern sich diese Kosten pro Strecke auf, und wie hoch sind die einzelnen Teilbeträge?

5) Auf welcher gesetzlichen Grundlage forderte die OBB eine Kostenabgeltung für den Regionalverkehr auf Hauptbahnen?

6) Auf welche Positionen verteilt sich dieser Betrag von rund 440 Mio. Schilling, und wie hoch sind die einzelnen Teilbeträge?

7) Wer war Auftraggeber für die Plakataktion?

8) War Ihnen diese Plakataktion bekannt?

9) Werden Sie für die Richtigstellung bzw. Entfernung der Plakate sorgen?

10) Wann gedenken Sie, die Grundlage für die Bereitstellung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, nämlich den Bundesverkehrswegeplan, dem Parlament vorzulegen?