1202/J-BR/96
ANFRAGE
der Bundesräte Dr. Tremmel
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend die Zustimmung Österreichs zur Aufnahme der Republiken Tschechien und Slowenien in die EU
Bis zur Beendigung des Zweiten Weltkrieges legten in der damaligen Tschechoslowakei ca. 3,5 Millionen Deutsche und 7,5 Millionen Tschechen.
Ein Großteil dieser 3,5 Millionen wurde nach dem Zweiten Weltkrieg vertrieben, und Hunderttausende (geschätzt 350.000) bei dieser Vertreibung getötet. So ist diesbezüglich der sogenannte Brünner Todesmarsch - um den Frohnleichnamsfeiertag 1945 - als schauriges Beispiel in die Geschichte eingegangen. Überlebende dieses Massakers und viele Vertriebene leben heute in Österreich,
Durch die sogenannten Benes-Dekrete wurden die Vertreibung, die Enteignung aber auch die Verbrechen an diesen betroffenen Menschen (Mord etc.) amnestiert und sind Teile dieser Benes-Dekrete de facto noch heute aufrecht. Der Art. 13 der Potsdamer Verträge hat diese Vertreibung von Menschen aus ihrer angestammten Heimat ebenso legalisiert. Auch das jüdische Bürgertum, das sich der deutschen Kultur verbunden fühlte, war von diesen Verbrechen betroffen.
Diese Dekrete sind nach wie vor eine Bedrohung und Diskriminierung vieler Österreicher (chem. Vertriebene) und damit auch ein unfreundlicher Akt gegen den österreichischen Staat! Andere Staaten wehren sich gegen solche Bedrohungen (z.B. USA durch Anlegung einer "Watchlist")_
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten folgende
A n f r a g e
1. Sind Sie bereit, die Aufhebung der Benes-Dekrete, wie sie in der Begründung dargelegt wurden, zu betreiben?
2. Sind Sie weiters bereit, dafür Sorge zu tragen, daß diese Aufhebung der Benes-Dekrete eine Generalvoraussetzung der Zustimmung Österreichs Für die Aufnahme der Republik Tschechien in die Europäische Union ist?
3. Sind Sie ebenso bereit, die gleichen Kriterien als "conditio sine qua non" bei der Aufnahme der Republik Slowenien (auch hier gab es im großen Stil die Vertreibung und Ermordung vieler deutscher Untersteirer und natürlich auch deren Enteignung als Folge der sogenannten AVNOJ-Gesetze in die Europäische Union als Zustimmungsvoraus-setzung Österreichs festzulegen?