1206/J-BR/96

A n f r a g e

der Bundesräte Dr. Tremmel, Dr. Kapral

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Versand von AIDS-verseuchten Harn- und Blutproben

Am 24. Juli 1996 trat auf dem Flughafen Schwechat der schon lange zu befürchtende Ernstfall ein: Ein mit AIDS-infizierten Harn- und Blutproben aus dem Wiener AKH gefällter Behälter explodierte im Gebäude einer Speditionsfirma und verletzte einen Angestellten durch die herumfliegenden Glassplitter schwer. Der Bedauernswerte wurde wegen Infektionsverdachts ins AKH eingeliefert.

Die Blut- und Harnproben waren zu Forschungszwecken aus den USA nach Wien geschickt worden und sollten nun wieder zurücktransportiert werden, wobei anscheinend ein Verpackungsfehler begangen wurde, der zur Explosion führte. Laut Zeitungsberichten löste der Vorfall eine interne Panik aus.

Die österreichische Rechtslage, für die primär die Koalitionsparteien, aber auch die Ersteller von Regierungsvorlagen im zuständigen Bundesministerium verantwortlich zeichnen, macht es offenbar möglich, hoch infektiöses Material quer durch die ganze Welt und retour zu transportieren - unter dem Deckmantel der "Forschungsfreiheit".

Wegen der damit verbundenen Gefahr für Arbeitnehmer und Bevölkerung richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende

A n f r a g e :

1. Welche Rechtsvorschrift des mit BGBl. Nr. 728/1993 wiederverlautbarten AIDS-Gesetzes in Verbindung mit der Verordnung des BMGSK, BGBl. Nr. 772/1994 über Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIVDiagnostik und die bei der Vornahme von HIV-Tests einzuhaltende Vorgangsweise schützt unbeteiligte Personen vor Gefährdung durch AIDS-infizierte Proben ?

2. Haben Sie geprüft, ob das AKH gegen eine solche Rechtsvorschrift verstoßen hat ?

3. Sollte diesem unfaßbaren Vorgang keine diesbezügliche Rechtsvorschrift

entgegenstellen: Wann ist mit einer Novelle zum AIDS-Gesetz oder mit einer Verschärfung der entsprechenden Verordnung zu rechnen ?

4. Zu welchem Zweck werden AIDS-infizierte Blut- und Harn - proben aus den USA ins AKH Wien und wieder retour transportiert?

5. Welche Rechtsvorschriften erfassen diese Transporte ?

6. Wie oft haben solche Transporte seit dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. Nr. 772/1994 stattgefunden ?

7. Nehmen an den Ringversuchen gemäß 5 4 der genannten Verordnung auch Labors im Ausland teil ?

Wenn ja: welche ?

8. Welche inländischen Labors nehmen an diesen Ringversuchen teil ?

9. Werden Sie dem Parlament (Nationalrat und Bundesrat) die Auswertungen und Listen gemäß § 4 Abs. 2 der genannten Verordnung seit Beginn dieser Ringversuche übermitteln ?

10. Sind AIDS-infizierte Proben und deren sichere Handhabung nicht nur -im Labor, sondern auch beim Transport, von anderen Rechtsvorschriften als dem AIDS-Gesetz und seinen Verordnungen erfaßt ?

11. Wenn ja: von welchen ?

12. Haben Sie geprüft, ob das AKH Wien gegen eine diesbezügliche Rechtsvorschrift verstoßen hat ?

13. Sollte die Explosion des Behälters mit AIDS-infizierten Proben von keiner sonstigen Rechtsvorschrift erfaßt sein:

Wann ist mit entsprechenden Gesetzesnovellen zu rechnen ?

14. War diese Explosion die erste Panne beim Versand von AIDS-verseuchten Proben oder gab es schon diesbezügliche Zwischenfälle ?

Wenn ja: welche ?