1212/J-BR/96
ANFRAGE
der Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend gleichheitswidrige Behandlung von Frühpensionisten durch die Post
Frühpensionisten und Pensionisten erhalten von ihrer Pensionskassa eine Bestätigung über die monatlichen Auszahlungen und einen Abschnitt, der gleichsam als Pensionistenausweis gilt.
Die Frühpensionisten können jedoch im Gegensatz zu den Pensionisten mit diesem Ausweis den vergünstigten Tarif nicht in Anspruch nehmen, weil sie das eigentliche Pensionsalter (Frauen mit 60 und Männer mit 65) noch nicht erreicht haben.
Der vergünstigte Tarif sollte einzig und allein davon abhängig sein ob jemand in Pension ist oder nicht. Eine Differenzierung wie die angeführte ist im gröbsten Maße unsachgemäß, da allein die Tatsache, daß jemand in Pension ist und daher ein geringeres Einkommen bezieht, auch die Inanspruchnahme eines vergünstigten Tarifs, sofern dieser vorgesehen ist, rechtfertigt. Diese tarifmäßige Benachteiligung ist allerdings nicht in den öffentlichen Kurstarifen enthalten, sondern nur als interne Dienstanweisung vorhanden.
Darüber hinaus besteht für die Pensionisten in Vorarlberg eine generelle Benachteiligung, da in Vorarlberg nicht wie im Tarif des Bundes vorgesehen, Ermäßigungen für alle Fahrten, auch Einzelfahrten, bestehen, sondern Fahrpreisermäßigungen erst bei der Lösung einer Wochenoder Monatskarte möglich sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE:
1.) Halten Sie eine Differenzierung von Pensionisten und Frühpensionisten in bezug auf die Fahrpreisermäßigung für gerechtfertigt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum besteht die unterschiedliche Behandlung?
2.) Gibt es eine interne Dienstanweisung zur tarifmäßige Benachteiligung von Frühpensionisten?
Wenn ja, von wem wurde diese erlassen?
Wenn nein, wer ist für die unterschiedliche Behandlung bezüglich der Fahrttarife von Pensionisten und Frühpensionisten verantwortlich?
3.) Aus welchen Gründen besteht für Vorarlberger Pensionisten nicht die Möglichkeit mit ihrem Pensionistenausweis ermäßigte Einzelfahrkarten zu lösen?
4.) Gibt es in Ihrem Ministerium Bestrebungen die unterschiedlichen Regelungen von Bundestarif und dem Tarifverbund in Vorarlberg durch einheitliche Regelungen zu beseitigen?