1227/J-BR/96
ANFRAGE
der Bundesräte Hüttmayr und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend WTK (Wolfsegg-Traunthaler Kohlenwerks GesmbH)
Die WTK (Wolfsegg-Traunthaler Kohlenwerks GesmbH) in Ampflwang
als Tochter der ÖIAG-Bergbauholding Aktiengesellschaft ist
in Liquidation.
Der Betrieb war angeblich auf Grund der Allgemeinen Bedingungen
im Energiebereich nicht mehr kostendeckend zu führen. Die
ÖIAG als Eigentümer ist mit der Schließung betraut
und hat dies zur Zufriedenheit der in dieser Region Betroffenen,
ob als Arbeitnehmer, als Pensionist oder als Anrainer der Anlagen
und Liegenschaften zu vollziehen. Als Finanzminister haben Sie
die politische Kompetenz und Verantwortung. In der Region herrscht
große Verunsicherung, was die "angeblichen" Verkäufe
der Liegenschaften und Rechte betrifft. Vor allem fürchten
die Betroffenen um ihre Rechte bei der Schadensabwicklung, die
nachträglich durch geologische Vorgänge entstehen können
bzw. bereits entstanden sind. Eine Erledigung wird jetzt schon
ständig hinausgezögert. Daher wirft diese Situation
viele offene Fragen auf
Die unterfertigten Bundesräte richten daher an den Bundesminister
für Finanzen
ANFRAGE
1 . Wieweit ist die Liquidation bereits fortgeschritten?
2. Wie wurde die beabsichtigte Liquidation für Kaufinteressenten
bekanntgemacht?
3. Wer hat welche Liegenschaften gekauft?
4. Wie hoch ist der Verkaufserlös und wie sind die befürchteten
Schäden in Zukunft abgesichert?
5. Wer ist für oder bei auftretenden Schäden
der Ansprechpartner und wer haftet dafür?
6. Hat die Gemeinde Ampflwang ein Verkaufsrecht für die Anlagen
und
Liegenschaften?
7. Wenn ja, hat sie dieses geltend gemacht?
8. Wird der oder die neuen Besitzer weiterhin Kohle abbauen bzw.
was ist der neue Unternehmenszweck?
9. Wenn ja, warum kann der Kohleabbau in Zukunft einen positiven
Ertrag erwarten lassen?
10. Was geschieht mit jenen Flächen, für die sich der
Umweltanwalt betreffend vermuteter Kontaminierungen interessiert?
11. Wer trägt die Kosten für die Vorschreibung von notwendigen
Bodenuntersuchungen und dann wahrscheinlich fälliger Sanierungskosten?
12. Wie werden die gesamten Wasserdeputate der Landwirtschaft
abgesichert?
13. Wer haftet dafür, wenn der Käufer in Konkurs bzw.
Liquidation geht?
14. Wird die bestehende Bahnstrecke zwischen Timelkam und Ampflwang
weiterhin für Kohletransporte benötigt?
15. Wenn, nein, welche Verwendung wird die Bahnstrecke in Zukunft
haben?
16. Ist für die Bahnstrecke Timelkam-Ampflwang die ÖGEG
mit Sitz in Linz als Käufer aufgetreten und hat diese Gesellschaft
den Zuschlag erhalten?
17. Wenn ja, wieviel wurde für die Bahntrasse bezahlt?
18. Ist im Kaufpreis eine Verpflichtung zur Revitalisierung der
Bahntrasse bei einer nicht mehr zweckgemäßen Verwendung
als Kohlebahn vom Käufer übernommen worden?
19. Wenn ja, wie ist diese Verpflichtung abgesichert bzw. wer
haftet im Konkursfall bzw. Liquidation?
20. Wer wird die Pflege und vor allem die Erhaltung der Bahntrasse
TimelkamAmpflwang aufrechterhalten?