1237/J-BR/96
ANFRAGE
der Bundesräte Weilharter
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Überwachungsgebühren bei Sportveranstaltungen
Werden in Österreich größere Sportveranstaltungen
(z.B. Stadtmarathon in Graz) veranstaltet, so werden in der Regel
Gendarmerie- oder Polizeibeamte, teils mit Dienstfahrzeugen, zu
deren Überwachung eingesetzt.
Dieser Gendarmerie- bzw. Polizeieinsatz muß bezahlt werden,
d.h. es fallen Überwachungsgebühren an.
Um dazu weitere Informationen zu erhalten, stellen die unterfertigten
Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende
A n f r a g e
1. Bei welchen Sportveranstaltungen muß es Gendarmerie-
bzw. Polizeiüberwachung geben und nach welchen Kriterien
wird dabei vorgegangen?
2. Wer bestimmt, wieviele Gendarmerie- bzw. Polizeibeamte mit
bzw. ohne Dienstfahrzeuge eine Sportveranstaltung überwachen?
3. Wie hoch sind die einzelnen Gebühren in den einzelnen
Bundesländern?
4. Wer hat in den einzelnen Bundesländern für die Überwachungskosten
aufzukommen?