1237/J-BR/96


ANFRAGE


der Bundesräte Weilharter
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Überwachungsgebühren bei Sportveranstaltungen


Werden in Österreich größere Sportveranstaltungen (z.B. Stadtmarathon in Graz) veranstaltet, so werden in der Regel Gendarmerie- oder Polizeibeamte, teils mit Dienstfahrzeugen, zu deren Überwachung eingesetzt.
Dieser Gendarmerie- bzw. Polizeieinsatz muß bezahlt werden, d.h. es fallen Überwachungsgebühren an.
Um dazu weitere Informationen zu erhalten, stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende


A n f r a g e


1. Bei welchen Sportveranstaltungen muß es Gendarmerie- bzw. Polizeiüberwachung geben und nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen?

2. Wer bestimmt, wieviele Gendarmerie- bzw. Polizeibeamte mit bzw. ohne Dienstfahrzeuge eine Sportveranstaltung überwachen?

3. Wie hoch sind die einzelnen Gebühren in den einzelnen Bundesländern?

4. Wer hat in den einzelnen Bundesländern für die Überwachungskosten aufzukommen?