1238/J-BR
der Bundesräte Pischl
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr
und Kunst
betreffend Angleichung der unterschiedlichen LKW
- Höchstgeschwindigkeiten
Derzeit ist nach der geltenden Rechtslage in §
58 Abs. 1 Kraftfahrgesetz - Durch -
führungs-Verordnung die Höchstgeschwindigkeit
für Solo - LKW und Sattelkraftfahr -
zeuge auf Bundesstraßen mit 70 km/h und auf
Autobahnen mit 80 km/h begrenzt,
während für Kraftwagenzüge auf Bundesstraßen
nur 60 km/h und auf Autobahnen
70 kmlh erlaubt sind. Diese um 10 km/h unterschiedliche
Geschwindigkeitsgrenze
für durchwegs vergleichbare Arten von Lastfahrzeugen
ist durch die technischen
Verbesserungen und die stärkere Motorisierung
aller LKW innerhalb der letzten
30 Jahre nicht mehr zu rechtfertigen. Die Beseitigung
des 10 km/h - Unterschiedes
zwischen den angeführten LKW - Gruppen wäre
überdies ein erheblicher Beitrag zur
Verkehrssicherheit, da zahlreiche Überholvorgänge
durchaus entfallen könnten. In
Autobahntunneln und auf stadtnahen Autobahnstrecken,
wo häufig nur 80 km/h
erlaubt sind, könnte damit ein gleichförmiger
Verkehr aller Fahrzeuge erreicht
werden. Auf Autobahnstrecken mit Überholverboten
für LKW "ber 7,5 t würde ein
einheitliches Limit für beide LKW-Gruppen die
nach der Straßenverkehrsordnung
geforderte Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit
des Verkehrs deutlich ver -
bessern.
Um diese Ungleichheiten zu beseitigen, gibt es im
Tiroler Landtag bereits ent -
sprechende Initiativen, in denen die Landesregierung
aufgefordert wird, beim Bund
dafür einzutreten, daß durch eine Novelle
zur Kraftfahrgesetz-Durchführungs -
Verordnung die Höchstgeschwindigkeiten für
Kraftwagenzüge jenen der Solo - LKW
und Sattelkraftfahrzeuge angepaßt werden.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher
an den Bundesminister für
Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die Initiativen, die Höchstgeschwindigkeiten
für die verschiedenen
Arten von LKW anzugleichen, bekannt?
Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?
2. Worin sehen Sie derzeit noch eine Rechtfertigung
für die unterschiedlichen
Höchstgeschwindigkeiten von Kraftwagenzügen
und von Sattelkraftfahrzeugen?
3. Werden Sie im Rahmen der nächsten Novellierung
der Kraftfahrzeuggesetz -
Durchführungs - Verordnung die unterschiedlichen
Höchstgeschwindigkeits-
grenzen für LKW beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
- Wann ist mit dieser Änderung zu rechnen?