1238/J-BR

der Bundesräte Pischl
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Angleichung der unterschiedlichen LKW - Höchstgeschwindigkeiten
Derzeit ist nach der geltenden Rechtslage in § 58 Abs. 1 Kraftfahrgesetz - Durch -
führungs-Verordnung die Höchstgeschwindigkeit für Solo - LKW und Sattelkraftfahr -
zeuge auf Bundesstraßen mit 70 km/h und auf Autobahnen mit 80 km/h begrenzt,
während für Kraftwagenzüge auf Bundesstraßen nur 60 km/h und auf Autobahnen
70 kmlh erlaubt sind. Diese um 10 km/h unterschiedliche Geschwindigkeitsgrenze
für durchwegs vergleichbare Arten von Lastfahrzeugen ist durch die technischen
Verbesserungen und die stärkere Motorisierung aller LKW innerhalb der letzten
30 Jahre nicht mehr zu rechtfertigen. Die Beseitigung des 10 km/h - Unterschiedes
zwischen den angeführten LKW - Gruppen wäre überdies ein erheblicher Beitrag zur
Verkehrssicherheit, da zahlreiche Überholvorgänge durchaus entfallen könnten. In
Autobahntunneln und auf stadtnahen Autobahnstrecken, wo häufig nur 80 km/h
erlaubt sind, könnte damit ein gleichförmiger Verkehr aller Fahrzeuge erreicht
werden. Auf Autobahnstrecken mit Überholverboten für LKW "ber 7,5 t würde ein
einheitliches Limit für beide LKW-Gruppen die nach der Straßenverkehrsordnung
geforderte Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs deutlich ver -
bessern.
Um diese Ungleichheiten zu beseitigen, gibt es im Tiroler Landtag bereits ent -
sprechende Initiativen, in denen die Landesregierung aufgefordert wird, beim Bund
dafür einzutreten, daß durch eine Novelle zur Kraftfahrgesetz-Durchführungs -
Verordnung die Höchstgeschwindigkeiten für Kraftwagenzüge jenen der Solo - LKW
und Sattelkraftfahrzeuge angepaßt werden.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die Initiativen, die Höchstgeschwindigkeiten für die verschiedenen
Arten von LKW anzugleichen, bekannt?
Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?
2. Worin sehen Sie derzeit noch eine Rechtfertigung für die unterschiedlichen
Höchstgeschwindigkeiten von Kraftwagenzügen und von Sattelkraftfahrzeugen?
3. Werden Sie im Rahmen der nächsten Novellierung der Kraftfahrzeuggesetz -
Durchführungs - Verordnung die unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeits-
grenzen für LKW beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
  1. Wann ist mit dieser Änderung zu rechnen?