1249/J-BR BR
 
der Bundesräte Gerstl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Assanierungs - und Herstellungsaufwendungen im
Althausbereich
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde die begünstigte
Abschreibung für Assanierungs - und Herstellungsaufwendungen im
Einkommensteuergesetz beseitigt. Anstelle der bisherigen
Fünfzehntelabsetzung, die als Basis der sogenannten Bauherrenmodelle
anzusehen ist, tritt somit im Falle von Wohngebäuden eine 66jährige
Abschreibungsdauer.
Schon im Rahmen der Verhandlungen des Strukturanpassungsgesetzesl996
gab es rege Diskussionen über mögliche negative Folgen, die der
Wegfall der sogenannten Bauherrenmodelle für den Prozeß der
Stadterneuerung haben könnte.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Bundesräte an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1) Sind Ihnen Auswirkungen der Abschaffung der Bauherrenmodelle in
Form von Auftragseinbrüchen für die österreichische
Bauwirtschaft bekannt?
2) Ist infolge des Wegfalls der begünstigten Abschreibung für
Assanierungs - und Herstellungsaufwendungen zusätzlich der
Entfall von Steuereinnahmen zu befürchten?
3) Sehen Sie die Notwendigkeit, dem Bauherrenmodell vergleichbare
Fördermaßnahmen im Althaussanierungsbereich einzuführen?