1250/J-BR BR
der Bundesräte Gerstl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Abschaffung der steuerfreien Mietzinsrücklage
Im Zuge der Debatte zum Bericht des Justizausschusses (573 d. B.) betreffend
die Regierungsvorlage (555 d. B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das
Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das
Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden,
wurde vom Plenum des Nationalrats am 23.1.1997 ein Entschließungsantrag
angenommen, der den Finanz - und Justizminister im Hinblick auf die
Beschlußfassung einer Änderung der Regelungen betreffend die
Mietzinsreserve ersucht, bis Jahresende 1997 eine akkordierte Steuer- und
mietrechtliche Regelung zu erarbeiten, die einen dauernden Entzug von
Mietzinseinnahmen für die Erhaltung und Verbesserung der Miethäuser
verhindert.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1) Welche steuerrechtlichen Regelungen können Sie sich vorstellen, um die
Härten, die vor allem bei mehreren zehntausend Durchschnittsverdienern mit
geringfügigem Hausbesitz durch die Abschaffung der steuerfreien
Mietzinsrücklage im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996
hervorgerufen wurden, zu beseitigen und um der oben genannten Entschließung
nachzukommen?
2) Werden bereits erste Gespräche zu diesem Thema mit dem Justizminister
geführt?