1253/J-BR BR
der Bundesräte Muhlwerth, Dr. Tremmel
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Wiener Spitalsambulatorien - mit oder ohne Krankenschein ?
Bei der Beschlußfassung des sogenannten "Spitalspaketes" im November 1996
mit den Stimmen der Koalitionsparteien befürchteten die Abgeordneten der
Opposition eine Vernachlässigung des extramularen Bereiches zugunsten der
Spitalsambulanzen, Frühentlassungen von Patienten durch ein falsch ange -
wendetes LKF - System und insgesamt eine Verschlechterung der Versorgungs -
qualität, ohne wirklich Einsparungen zu erzielen.
Die Einführung der neuen Krankenscheingebühr von 50 ,- ÖS hat das Problem
verschärft: Patienten aus Wien und fachärztlich unterversorgten Gebieten
Niederösterreich frequentieren verstärkt Wiener Spitalsambulatorien.
Schon bisher mußten sie - außer in Akut - und Notfällen - einen Facharzt -
bzw. Ambulatoriumskrankenschein mitbringen, einzelne Stationen - wie z.B.
Neurologie im AKH - verlangten sogar Zuweisungen vom Facharzt, womit sie
insbesondere unter Zeitmangel leidende berufstätige Personen zu vergraulen
hofften.
Nun versuchen Patienten entweder - ohne Krankenschein - als Akutfall im
Ambulatorium behandelt zu werden, oder sie lassen sich vom praktischen
Arzt - unter Vorlage eines 50, - Krankenscheines - einen oder mehrere
Überweisungen an Fachärzte oder Ambulatorien ohne weitere Kosten ausstellen.
Daran zeigt sich die völlige Kontraproduktivität dieser neuen Krankenschein -
gebühr.
Gleichzeitig versuchte der Wiener Krankenanstaltenverbund, den Run auf die
Ambulanzen durch strengere Anwendung der bisher schon geltenden Regeln in
Bezug auf die Vorlage von Krankenscheinen in Ambulatorien zu dämpfen.
Vergeblich: als bei Wiens Patientenanwalt zahlreiche Beschwerden abgewie -
sener Patienten eintrafen, führte dessen Intervention dazu, daß der
Wiener Gesundheitsstadtrat mittels Verordnung die Patientenbehandlung in
Ambulatorien auch ohne Facharztschein ermöglicht.
Damit wird sicher die Auslastung der Ambulatorien verbessert, insbesondere
im AKH Wien mit der höchsten Ärztedichte, alle Einsparungsbestrebungen
und Ausgliederungsbeteuerungen sind damit allerdings ad absurdum geführt.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für
Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihrem Ressort inzwischen bekannt, daß die neue Krankenscheingebühr
bzw. der Versuch, diese Ausgabe zu vermeiden, zu einem Run der Patienten
auf Spitalsambulatorien führt ?
2. Werden Sie diese unsinnige Gebühr ab dem 2. Quartal 1997 wieder abschaffen ?
Wenn nein: warum nicht ?
3. Ist Ihrem Ressort das Ausmaß des Patientenandrangs in den Spitalsambulanzen
in den einzelnen Bundesländern bekannt ?
4. Wie wirkt sich der erhöhte Andrang von Patienten in Spitalsambulatorien
anstelle im extramuralen Bereich finanziell
a) auf die Sozialversicherungsanstalten,
b) auf die Gebarung der Krankenanstalten,
c) auf den Bundeshaushalt
nach der Beschlußfassung des sogenannten "Spitalspaketes" im Vorjahr
durch die Koalitionsparteien aus ?
5. Verstößt die Anordnung des Wiener Gesundheitsstadtrates, in Wiener
Spitalsambulatorien von den Patienten generell keine Facharztkanken -
scheine zu verlangen (also nicht nur im Akut - und Notfall), gegen
geltendes Bundesrecht ?
Wenn ja: welche Maßnahmen ergreifen Sie als oberste Gesundheitsinstanz
der Republik gegen einen solchen Gesetzesverstoß ?