1255/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Dr. Riess - Passer, Dr. Tremmel
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Telebanking - Lücken im Sicherheitssystem
Die Sicherheitsmaßnahmen der österreichischen Banken zum Schutze ihrer
Kunden halten offenbar nicht Schritt mit der fortschreitenden Technisierung.
In einer verdeckten Erhebung stellte der Verein für Konsumenteninformation
in sechs von acht Fällen Fremdabhebungen von Kundenkonten via Telebanking
fest, ohne daß vom Kunden eine Einzugsermächtigung vorlag.
Mit einer solchen Einziehungsermächtigung erlaubt ein Bankkunde einem Dritten
(Lieferant, Gläubiger, Spendenorganisation, Kirche USW.), Beträge von seinem
Girokonto abbuchen zu lassen. "Laut Bankauskünften wird das nur großen
Firmen mit guter Bonität erlaubt, Der Geldeinzug kann auch über Telebanking
abgewickelt werden. Hier jedoch tun sich im Sicherheitssystem große Lücken
auf." (Kurler, 4.2.1997)
So ist z.B. bei Werbeaktionen für gemeinnützige Vereine festzustellen, daß
die Spender zur Erteilung von Daueraufträgen, ja sogar zu Einzugsermächtigungen
überredet werden und schon beim Werber zum Ausfüllen entsprechender Formulare
ersucht werden. Es handelt sich also nicht nur um "große Firmen mit guter
Bonität", sondern auch um Organisationen mit stark fluktuierendem Mitarbeiter -
Stab.
Ein weiteres, nicht auszuschließendes Problem ist das Eindringen von Hackern
in das Telebankingnetz, sei es beim Kunden, sei es bei der Bank selbst.
Der Bundesmnister für Finanzen als oberstes Organ der Bankenaufsicht hätte
die Aufgabe, Bankinstitute dazu zu veranlassen, neue Medien und Methoden
nur nach genauer Kosten und Risikoprüfung und unter voller Beachtung der
Interessen des Bankkunden (Sicherheit des Bankkontos, Datenschutz) anzubieten.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Finanzen die nachstehende
A n f r a g e
1. Sind Ihnen die Ergebnisse der Untersuchung des Vereins für Konsumenten -
information bekannt, die die Lücken bei der Sicherheit von Kundenkonten
vor Abhebungen Dritter ohne vorliegende Einziehungsernächtigung aufge -
deckt hat ?
2. In welcher Art und Weise sind Sie als für die Bankenaufsicht zuständiger
Bundesminister tätig geworden,
a) um das österreichische Bankwesen auf Sicherheitslücken insbesondere
im Hinblick auf das erweiterte Angebot neuer Medien und Methoden, zu
durchleuchten,
b) die Angabe der Banken hinsichtlich der restriktiven Anwendung von
Einziehungsermächtigungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen,
c) die in Österreich tätigen Banken dazu zu verhalten, die Interessen
ihrer Kunden (Datenschutz, Sicherheit der Bankkonten vor dem Zugriff
Dritter usw.) wirksamer als bisher zu beachten,
d) den in Österreich tätigen Banken und anderen Geldinstituten genaue Kosten - und Risikoprüfung vor Installierung neuer
Medien und Methoden vorzuschreiben ?
3. Sind aus Ihrer Sicht zum besseren Schutz der Bankkunden
a) Änderungen der Geschäftsbedingungen,
b) Änderungen von Bundesgesetzen und/ oder Verordnungen
erforderlich ?