1267/J-BR BR
der Bundesräte Dr. Kaufmann
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Brennholzimporte aus Tschechien
Seit der Öffnung der Ostgrenze haben sich die Brennholzimporte in das nördliche
Niederösterreich vervielfacht. Einheimischen Firmen ist bekannt, daß diese Im -
porte zu einem Wert verzollt werden und davon Einfuhrumsatzsteuer entrichtet
wird, der unter dem tatsächlichen Verkaufspreis in Österreich liegt. Darüber
hinaus werden oft fingierte Empfänger im Grenzbereich angegeben, obwohl das
Brennholz bis nach Wien, Wien - Umgebung und sogar bis südlich von Wien
geliefert wird, wodurch die Zurechnung des Transportes zum Grenzpreis als
Basis für die Verzollung und Einfuhrumsatzsteuerberechnung vermieden wird.
Entweder liegt eine direkte Lieferung an einen Besteller in Österreich vor, dann
sollte im wesentlichen der Verkaufspreis die Basis für die Verzollung und Ein -
fuhrumsatzsteuer darstellen, oder tätigt der ausländische Unternehmer in Öster -
reich Umsätze mit einem höheren Preis als den Grenzpreis, dann müßte die Um -
satzsteuer vom Verkaufspreis entrichtet werden, wobei die Einfuhrumsatzsteuer
vom Importeur von der obigen Mehrwertsteuer abgezogen werden könnte.
Bei diesen Firmen handelt es sich um tschechische Firmen, welche jährlich weit
mehr als S 300.000,-- Umsatz in Österreich erzielen, sodaß der
"Kleinunternehmer" - status überschritten wird.
Auch fahren diese Klein - LKW überladen ohne Kontrolle über die Grenzüber -
gänge.
Aufgrund dieses Sachverhaltes stellen die unterfertigten Bundesräte an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1) Gibt es Erfahrungswerte, wieviel Brennholzimporte aus Tschechien nach
Österreich erfolgen?
2) Wird von den Grenzzollämtern der Wert der Ware sowie die auf den
tschechischen Rechnungen genannten Empfänger in Österreich kontrolliert?
3) Wird von den Grenzzollämtern oder Finanzämtern überprüft, inwieweit der
Grenzwert der Ware mit dem tatsächlichen Verkaufspreis übereinstimmt?
4) Warum ist für die Überprüfung von Umsätzen ausländischer Unternehmen
ohne Firmensitz in Österreich lediglich das Finanzamt Graz - Stadt zuständig
und nicht das örtliche Finanzamt, welches im übertragenen Aufgabenbereich
diese Überprüfung sicherlich effizienter durchführen könnte?
5) Warum werden bei Klein - LKW an den Grenzübergängen keine Gewichtskon -
trollen durchgeführt?