1268/J-BR BR
 
der Bundesräte Dr. Kaufmann
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Bestellung eines neuen Präsidenten für die Donau-
Universität Krems.
Der § 11 des Bundesgesetzes über die Errichtung des Universitäts -
Zentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau - Universität
Krems BGBl. 1994/269 sieht für die Leitung dieser Universität ein
Präsidium zusammengesetzt aus dem Präsidenten und zwei
Vizepräsidenten vor.
Nachdem der erste Präsident Univ. Prof. Dr. Lehner mit Wirkung vom
30. 4. 1995 zurückgetreten ist, wurde diese Funktion durch das BM
für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 30. 11. 1995 neuerlich
öffentlich ausgeschrieben. Zu einer Bestellung eines Präsidenten oder
einer Präsidentin ist es bis heute nicht gekommen, obwohl der
frühere zuständige Bundesminister Dr. Rudolf Scholten bereits im
Dezember 1996 erklärte, er habe mit LH Dr. Erwin Pröll vereinbart,
eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Gleichzeitig wurde Johann
Günther in der Presse vom 13. 12. 1996 als Präsident genannt.
Leider ist es zur Bestellung eines Präsidenten für die Donau - Uni bis
heute nicht gekommen, obwohl wichtige Entscheidungen für die
Weiterentwicklung der Donau - Universität anstehen. Durch die
Berufung der ersten stv. Präsidentin Frau Dr. Berger ins Europa -
Parlament ist die stellvertretende Vizepräsidentin Frau Dr. Bruner
gezwungen, wesentliche Entscheidungen vom Wissenschafts -
ministerium genehmigen zu lassen.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister
für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
1. Sehen Sie in der Donau - Universität Krems eine wichtige
postgraduale Einrichtung zur Weiterentwicklung der
österreichischen Universitäten - Landschaft?
2. Warum ist die Donau - Universität nicht in der österreichischen
 
Rektorenkonferenz vertreten?
3. Wann ist mit einer Neubesetzung der Funktion des Präsidenten
zu rechnen?
4. Warum wurde eine Entscheidung bis zur Stunde ,,verschleppt"?
5. Wie ist es mit der im Gesetz verankerten Autonomie der Donau -
Universität vereinbar, daß sämtliche Entscheidungen vom
Wissenschaftsministerium genehmigt werden müssen, weil das
Rumpf - Präsidium keine Entscheidungskompetenz hat?
6. Wieviele Lehrgänge mit welcher Höreranzahl werden derzeit an
der Donau - Universität durchgeführt?
7. Wie hoch ist der Personalaufwand bzw. Personalstand an der
Donau - Universität?