1284/J-BR BR
 
der Bundesräte Rieser
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Rundfunk - Übertragungseinrichtungen in Straßentunnel n
Zur Ermöglichung des Rundfunkempfanges in Straßentunneln ist es notwendig,
eigene Rundfunk - Übertragungseinrichtungen vorzusehen. Ein Rundfunkempfang in
Tunneln ist nicht zuletzt für die Autofahrer zum Empfang der Verkehrsnachrichten
von Interesse. Es ist daher wünschenswert, daß möglichst in allen Straßentunneln
derartige Einrichtungen zum Empfang von Rundfunk geschaffen werden. Dies ist
auch bisher geschehen, doch konnten aufgrund der gesetzlichen Situation bislang
im wesentlichen nur ORF - Hörfunkprogramme in Straßentunneln empfangen
werden. In der Steiermark strahlt aber auch ein privater Radiosender Rundfunk-
Programme aus. Zur Wahrung der Chancengleichheit bzw. zur Verbesserung des
lokalen Verkehrsfunkangebotes in der Steiermark ersuchte daher dieser Regional-
radiobetreiber um Verwendung derartiger Rundfunk - Übertragungseinrichtungen im
Plabutschtunnel. Dies wurde auch genehmigt, allerdings wurde dem Regionalradio -
betreiber für das Jahr 1996 ein Kostenbeitrag von 5 136.000,-- für die Miete dieser
Einrichtung in Rechnung gestellt. Dazu kommen noch die für den Regionalradio -
betreiber angefallenen Kosten von 5 140.000,-- zur Errichtung der Empfangs -
anlage beim Tunnelportal.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch andere Nutzer derartiger
Rundfunk - Übertragungseinrichtungen - wie z.B. der ORF - ebenfalls für die Über -
lassung dieser Einrichtungen Miete zu zahlen haben. Sollte dies nicht so sein, so
würde dies eine grobe Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie eine nicht
akzeptable Wettbewerbsverzerrung darstellen.
Darüber hinaus ist wissenswert, wie das betreffende Ministerium zukünftig öster -
reichweit bei den zu erwartenden Regional - bzw. Lokalradios vorgehen wird, da mit
dem nunmehr erfolgten Beschluß über eine Novellierung des Regionalradio -
gesetzes zu erwarten ist, daß noch im heurigen Jahr mehrere Privatradio -
veranstalter den Betrieb aufnehmen werden.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?
 
2. Welche Nutzer von Rundfunk - Übertragungseinrichtungen im Plabutschtunnel
müssen eine derartige Miete zahlen?
Wie hoch ist diese jeweils?
3. Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß andere Nutzer keinen Kosten -
beitrag zu entrichten haben, der in der Steiermark ansässige Regionalradio -
betreiber allerdings schon?
4. Erachten Sie es als Ungleichbehandlung bzw. Wettbewerbsverzerrung, wenn
private Radioveranstalter derartige Kostenbeiträge zahlen müssen, der ORF
allerdings nicht?
5. Wie werden Sie künftig österreichweit bei der Zurverfügungstellung von Rund -
funk - Übertragungseinrichtungen in Tunnels vorgehen?
6. Werden Sie hinsichtlich privater Rundfunkveranstalter und ORF Differen -
zierungen vornehmen?