1287/J-BR BR
der Bundesräte Dr. Tremmel, Dr. Bösch und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend
I. an private Krankenanstalten zugegangene Verträge über die stationäre Anstaltspflege.
Benachteiligung privater Krankenanstalten im neuen System der Krankenanstaltenfi -
nanzierung.
II. Abschluß von Verträgen zwischen Gebietskrankenkassen und privaten Krankenan -
stalten.
Der Erstanfragesteller wurde von den Sanatorien Hansa, 8010 Graz, Körblergasse 42 (seit
1907 tätig) und Kastanienhof, 8052 Graz, Gritzenweg 16, darauf hingewiesen, daß ein
Schreiben an diese ergangen sei, daß die steirischen Krankenversicherungsträger gezwungen
seien, in den bezüglichen Vertrag einen Passus aufzunehmen, wonach eine Reduzierung der
Anzahl der im jeweiligen Sanatorium aufgestellten Betten vorgesehen wird. Es wird darauf
hingewiesen, daß gemäß § 14 des in Frage stehenden Vertrages über die stationäre Anstalts -
pflege für den Zeitraum vom 1.1.1998 bis 31.12.2000 die Anzahl der Betten um 20 % zu re -
duzieren sei. Dieser Hinweis erfolgte aufgrund des Weiterbestehens der Finanzierung der pri -
vaten Krankenanstalten nach Belagstagen.
Ein anderes Problem betrifft das Sanatorium Laßnitzhöhe - Elisabeth Nentwig GesmbH.,
8301 Laßnitzhöhe, Miglitzpromenade 18, wo man ursprünglich in Vertragsverhandlungen mit
der Steirischen Gebietskrankenkasse war und gemeinsam ein Vorgangspapier für einen Ver -
tragsabschluß ausgearbeitet hat, letztlich aber eine Ablehnung trotz eigener interner Empfeh -
lungen diesem privaten Krankenhaus mitteilte. Diese Ablehnung wurde bescheidlich nicht
begründet. Dieser Fall ist insofern von Interesse und läßt eine schiefe Optik entstehen, weil
das Sanatorium Laßnitzhöhe mit acht öffentlichen Versicherungen in anderen Bundesländern
auf Basis anderer vertraglicher Vereinbarungen zusammenarbeitet, in der Steiermark aber von
der Gebietskrankenkasse quasi geschnitten wird.
Die unterzeichneten Bundesräte richten in diesem Zusammenhang an die Frau Bundesmini -
sterin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. 1. Die Finanzierung privater Krankenanstalten erfolgt nicht nur aus dem zuständigen
Fond sondern auch durch Deckung von Privaten aufgrund ihrer Zusatzversicherung.
Will man mit diesem Schritt die freie Arztwahl einschränken?
2. Diese privaten Krankenanstalten stellen tausende qualifizierte Arbeitsplätze (bis
30.000) zur Verfügung. Werden durch diese Maßnahmen nicht Arbeitsplätze vernich -
tet, obwohl gerade jetzt eine Vermehrung von Arbeitsplätzen aufgrund der hohen
Dauerarbeitslosigkeit in Österreich vonnöten wären?
3. Im § 3 des in Frage stehenden Vertrages heißt es unter anderem, daß vor Aufnahme
eines Anspruchsberechtigten in die Anstaltspflege stets die chef (kontroll -) ärztliche
Bewilligung des leistungszuständigen Krankenversicherungsträgers einzuholen ist.
Abgesehen davon, daß eine solche Vorgangsweise unzumutbar ist, ist sie in der Praxis
beinahe undurchführbar und beschneidet die freie Arztwahl und das private Kranken -
anstaltenwesen. Ist das Vertrauen zu den Hausärzten nicht mehr gegeben bzw. will
man mit einer solchen Kontrolle eine quasi monopolartige Kontrolle der Gebietskran -
kenkasse herbeiführen?
II. 1. Nach welchen Kriterien bzw. Vorgaben des zuständigen Bundesministerium wer -
den Vertragsabschlüsse zwischen den Gebietskrankenkassen und privaten Krankenan -
staltenträgern abgeschlossen?
2. Welche formalen Vorgangsweisen im Sinne des Verwaltungsverfahrens (z.B. Be -
scheid, Remonstationsmöglichkeiten) sind privaten Krankenanstalten gegeben, falls es
nicht zu einem Vertragsabschluß kommt?
Abschließend zu I und II:
Sind Sie der Meinung, sehr geehrte Frau Bundesministerin, daß diese privaten Kran -
kenanstalten dafür sorgen, daß ein erhebliches Arbeitsplatzangebot gegeben ist und
soll dieses nicht im Interesse unserer Wirtschaft - es gibt auch den Krankenhaustou -
rismus nach Österreich - vermehrt werden?