1288/J-BR BR
 
der Bundesräte Dr. Tremmel
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vorlage von diversen Unterlagen beim Eintausch eines Reisepasses
Bei Erstellung des neuen EU - Reisepasses benötigt man folgende Unterlagen; Geburtsurkunde,
Meldezettel, zwei Paßbilder, sowie den alten Reisepaß. Üblicherweise kostet der Umtausch des
alten Reisepasses auf einen neuen S 320.--. Auf der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur
muß allerdings auch der Meldezettel mit einer Stempelmarke zu S 30.-- vergebührt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen ist es überhaupt notwendig, bei Umtausch eines Reisepasses, der
noch einige Monate Gültigkeit hat und mit dem man noch überall hinreisen kann, eine
Geburtsurkunde sowie einen Meldezettel vorlegen zu müssen?
2. Welchen Sinn ergibt es Ihrer Meinung nach, Unterlagen noch einmal vorzulegen, solange
die alten noch Gültigkeit haben und in Verwendung sind?
3. Warum ist es Ihrer Meinung nach notwendig, daß alle Unterlagen beigelegt werden
müssen, solange noch der österreichische Reisepaß gültig ist?