1299/J-BR BR

der Bundesräte Rieser
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Tiertransporte
Nach derzeitigem Rechtsstand ist Österreich in der Umsetzung der
EU - Tiertransportrichtlinie säumig, was dazu führt, daß der volle
Geltungsbereich der EU - Tiertransportrichtlinie in Österreich nicht
angewendet werden kann und dadurch Bereiche der EU - Tiertransport -
bestimmungen in Österreich mangels gesetzlicher Grundlage nicht
umgesetzt werden können (z.B. Transport von Tieren auf Schienen).
Dies bedeutet, daß zum Nachteil der Tiere nicht einmal die derzeit
gültigen EU - Standards angewendet, kontrolliert und sanktioniert
werden können. Auch weist das derzeitige österreichische Tier -
transportgesetzlstraße schwere Mängel auf, zumal im Ausland zu -
rückgelegte Strecken, wie dies in einem Erkenntnis des Verwal -
tungsgerichtshofes festgestellt wurde, keine Relevanz für Sanktio -
nen nach dem geltenden österreichischen Gesetz haben. Dies führt
dazu, daß besonders bei den aus Tierschutzsicht bedenklichen in -
ternationalen Ferntransporten, die durch Österreich hindurchfüh -
ren, faktisch keine gesetzliche Handhabe besteht, ja nicht einmal
die EU - Standards wirksam vollzogen werden können.
Dieser EU - widrige und aus Tierschutzsicht unhaltbare Zustand trägt
keineswegs den hohen Ansprüchen Österreichs als Vorreiter in Tier -
schutzfragen Rechnung, wie dies auch in der Unterstützung des
Tierschutzvolksbegehrens von der österreichischen Bevölkerung zum
Ausdruck gebracht wurde. Auch werden damit die Bemühungen der
österreichischen Bauern, die vorbildlichen Tierschutz betreiben,
in Frage gestellt.
Es handelt sich hierbei um eine Kompetenz des Bundes, die nicht
entsprechend wahrgenommen wird. Bisher sind vom Verkehrsministe -
rium trotz mehrfacher Aufforderung noch keine ausreichenden
Schritte gesetzt worden. Aufgrund dieser Situation werden immer
wieder Tiertransporte durch und nach Österreich bekannt, die auch
aus gesundheitspolitischen Aspekten (Seuchengefahr) höchst bedenk -
lich sind und gegen die derzeit mangels einer entsprechenden In -
itiative aus dem Verkehrsministerium nicht wirksam vorgegangen
werden kann, obwohl bereits seit längerem geeignete Vorschläge
diskutiert werden.
Weiters zeigt ein Vergleich des nunmehr zur Begutachtung vorgeleg -
ten Entwurfes Tiertransportgesetz/Eisenbahn, daß im LKW - Bereich
gültige Standards unterboten werden.
Auch ist der Transport von Heimtieren nicht geregelt, was immer
wieder Tiertragödien verursacht (z.B. Welpenimport aus Osteuropa).
Es ist für Österreich nicht gut, wenn diese erst an der Grenze zur
BRD aufgrund der dort strengeren Tiertransportbestimmungen für
diesen Bereich abgefangen werden.
Die unterfertigten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Wissen
schaft und Verkehr folgende
Anfrage
1. Warum ist Österreich in der Umsetzung der EU - Tiertransport -
richtlinie noch immer säumig, was dazu führt, daß der volle
Geltungsbereich der EU - Tiertransportrichtlinie in Österreich
nicht angewendet werden kann und bei Transitfahrten nicht
einmal die EU - Standards wirkungsvoll vollzogen werden können?
2. Haben Sie die EU - Konformität des österreichischen Tiertrans -
portgesetzes/Straße überprüfen lassen, wenn ja, von wem und
mit welchem Ergebnis?
3. Halten Sie angesichts des bekannten Urteils des Verwaltungs -
gerichtshofes das derzeit geltende österreichische Gesetz für
das Tiertransportgesetz/Straße noch für ausreichend?
4. Wenn nein, wann werden Sie dem Parlament einen Novellierungs -
entwurf vorlegen, der diesbezügliche Verbesserungen bewirkt?
5. Werden Sie dem diesbezüglichen Wunsch der Landeshauptleutekon -
ferenz vom 5. Juni 1997 entgegenkommen? Wenn ja, durch welche
Schritte?
6. Welchen Zwischenbericht können Sie über den Vollzug des Tier -
transportgesetzes in Österreich geben? Wieviele Strafen wurden
verhängt, wieviele Strafen davon wurden bisher bezahlt?
7. Warum wurden vom Verkehrsministerium keine ausreichenden
Schritte unternommen, daß, wie vom EU - Recht vorgeschrieben,
bis 1.1.1997 ein EU - konformes Tiertransportgesetz/Schiene in
Österreich in Rechtskraft tritt?
8. Welche im mittlerweile zur Begutachtung ausgeschickten Entwurf
für ein Tiertransportgesetz/Eisenbahn für den Tierschutz
wichtigen Faktoren wie z.B. maximale Transportzeiten,
Berechnung der Gesamttransportzeit inklusive Verladung, Aus -
stattungserfordernisse, Fütterungs - und Tränkeintervalle,
Lüftung, Betreuung, etc. sind auf weniger strengem Niveau wie
das geltende Österreichische Tiertransportgesetz/Straße
oder die EU-Tiertransportrichtlinie geregelt bzw. fehlen?
(Bitte um Gegenüberstellung der differierenden diesbezüglichen
Standards des Entwurfes Tiertransportgesetz/Eisenbahn - Öster -
reichisches Tiertransportgesetz/Straße - geltende EU - Richt -
linie und Begründung)
9. Können Sie sich vorstellen, die tierschutzrelevanten Standards
für Eisenbahn - Transporte denen von LKW - Transporten in allen
wesentlichen Bereichen anzupassen (z.B. Bestimmung über
Lüftung, max. Transportzeit, - strecke, Betreuung, etc.)?
10. Warum wurde im Entwurf Tiertransportgesetz/Eisenbahn in
Analogie zum Österreichischen Tiertransportgesetz/Straße keine
generelle 6 Stunden Grenze eingefügt?
11. Erachten Sie auch eine diesbezügliche Anpassung des Tiertrans -
portgesetzes/Straße für erforderlich? Wenn nein, warum nicht?
12. Welche gesetzlichen Bestimmungen bestehen in Österreich der -
zeit für Heimtiertransporte?
13. Halten Sie diesen Zustand angesichts internationaler Beispiele
(z.B. diesbezügliche Rechtssituation in anderen EU - Ländern)
für vertretbar bzw. dem Tierschutzbewu13tsein der Österreicher
entsprechend?
14. Welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie inbesondere dagegen zu
unternehmen, daß z.B. junge Hunde nicht länger unter völlig
unzureichenden und tierquälerischen Verhältnissen zumeist in
PKW's, Kleinbussen oder - Laster in unser Land gebracht werden?
15. Nach welchen "tiertransportrechtlichen" Gesichtspunkten ist
hier zur Zeit seitens der Exekutive vorzugehen?
16. Für welchen Zeitraum können Sie sich für diesen Bereich eine
verbesserte gesetzliche Grundlage vorstellen?