1299/J-BR BR
der Bundesräte Rieser
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Tiertransporte
Nach derzeitigem Rechtsstand ist Österreich
in der Umsetzung der
EU - Tiertransportrichtlinie säumig, was dazu
führt, daß der volle
Geltungsbereich der EU - Tiertransportrichtlinie
in Österreich nicht
angewendet werden kann und dadurch Bereiche der EU
- Tiertransport -
bestimmungen in Österreich mangels gesetzlicher
Grundlage nicht
umgesetzt werden können (z.B. Transport von
Tieren auf Schienen).
Dies bedeutet, daß zum Nachteil der Tiere nicht
einmal die derzeit
gültigen EU - Standards angewendet, kontrolliert
und sanktioniert
werden können. Auch weist das derzeitige österreichische
Tier -
transportgesetzlstraße schwere Mängel
auf, zumal im Ausland zu -
rückgelegte Strecken, wie dies in einem Erkenntnis
des Verwal -
tungsgerichtshofes festgestellt wurde, keine Relevanz
für Sanktio -
nen nach dem geltenden österreichischen Gesetz
haben. Dies führt
dazu, daß besonders bei den aus Tierschutzsicht
bedenklichen in -
ternationalen Ferntransporten, die durch Österreich
hindurchfüh -
ren, faktisch keine gesetzliche Handhabe besteht,
ja nicht einmal
die EU - Standards wirksam vollzogen werden können.
Dieser EU - widrige und aus Tierschutzsicht unhaltbare
Zustand trägt
keineswegs den hohen Ansprüchen Österreichs
als Vorreiter in Tier -
schutzfragen Rechnung, wie dies auch in der Unterstützung
des
Tierschutzvolksbegehrens von der österreichischen
Bevölkerung zum
Ausdruck gebracht wurde. Auch werden damit die Bemühungen
der
österreichischen Bauern, die vorbildlichen Tierschutz
betreiben,
in Frage gestellt.
Es handelt sich hierbei um eine Kompetenz des Bundes,
die nicht
entsprechend wahrgenommen wird. Bisher sind vom Verkehrsministe
-
rium trotz mehrfacher Aufforderung noch keine ausreichenden
Schritte gesetzt worden. Aufgrund dieser Situation
werden immer
wieder Tiertransporte durch und nach Österreich
bekannt, die auch
aus gesundheitspolitischen Aspekten (Seuchengefahr)
höchst bedenk -
lich sind und gegen die derzeit mangels einer entsprechenden
In -
itiative aus dem Verkehrsministerium nicht wirksam
vorgegangen
werden kann, obwohl bereits seit längerem geeignete
Vorschläge
diskutiert werden.
Weiters zeigt ein Vergleich des nunmehr zur Begutachtung
vorgeleg -
ten Entwurfes Tiertransportgesetz/Eisenbahn, daß
im LKW - Bereich
gültige Standards unterboten werden.
Auch ist der Transport von Heimtieren nicht geregelt,
was immer
wieder Tiertragödien verursacht (z.B. Welpenimport
aus Osteuropa).
Es ist für Österreich nicht gut, wenn diese
erst an der Grenze zur
BRD aufgrund der dort strengeren Tiertransportbestimmungen
für
diesen Bereich abgefangen werden.
Die unterfertigten Bundesräte richten daher
an den Bundesminister für Wissen
schaft und Verkehr folgende
Anfrage
1. Warum ist Österreich in der Umsetzung der
EU - Tiertransport -
richtlinie noch immer säumig, was dazu führt,
daß der volle
Geltungsbereich der EU - Tiertransportrichtlinie
in Österreich
nicht angewendet werden kann und bei Transitfahrten
nicht
einmal die EU - Standards wirkungsvoll vollzogen
werden können?
2. Haben Sie die EU - Konformität des österreichischen
Tiertrans -
portgesetzes/Straße überprüfen lassen,
wenn ja, von wem und
mit welchem Ergebnis?
3. Halten Sie angesichts des bekannten Urteils des
Verwaltungs -
gerichtshofes das derzeit geltende österreichische
Gesetz für
das Tiertransportgesetz/Straße noch für
ausreichend?
4. Wenn nein, wann werden Sie dem Parlament einen
Novellierungs -
entwurf vorlegen, der diesbezügliche Verbesserungen
bewirkt?
5. Werden Sie dem diesbezüglichen Wunsch der
Landeshauptleutekon -
ferenz vom 5. Juni 1997 entgegenkommen? Wenn ja,
durch welche
Schritte?
6. Welchen Zwischenbericht können Sie über
den Vollzug des Tier -
transportgesetzes in Österreich geben? Wieviele
Strafen wurden
verhängt, wieviele Strafen davon wurden bisher
bezahlt?
7. Warum wurden vom Verkehrsministerium keine ausreichenden
Schritte unternommen, daß, wie vom EU - Recht
vorgeschrieben,
bis 1.1.1997 ein EU - konformes Tiertransportgesetz/Schiene
in
Österreich in Rechtskraft tritt?
8. Welche im mittlerweile zur Begutachtung ausgeschickten
Entwurf
für ein Tiertransportgesetz/Eisenbahn für
den Tierschutz
wichtigen Faktoren wie z.B. maximale Transportzeiten,
Berechnung der Gesamttransportzeit inklusive Verladung,
Aus -
stattungserfordernisse, Fütterungs - und Tränkeintervalle,
Lüftung, Betreuung, etc. sind auf weniger strengem
Niveau wie
das geltende Österreichische Tiertransportgesetz/Straße
oder die EU-Tiertransportrichtlinie geregelt bzw.
fehlen?
(Bitte um Gegenüberstellung der differierenden
diesbezüglichen
Standards des Entwurfes Tiertransportgesetz/Eisenbahn
- Öster -
reichisches Tiertransportgesetz/Straße - geltende
EU - Richt -
linie und Begründung)
9. Können Sie sich vorstellen, die tierschutzrelevanten
Standards
für Eisenbahn - Transporte denen von LKW - Transporten
in allen
wesentlichen Bereichen anzupassen (z.B. Bestimmung
über
Lüftung, max. Transportzeit, - strecke, Betreuung,
etc.)?
10. Warum wurde im Entwurf Tiertransportgesetz/Eisenbahn
in
Analogie zum Österreichischen Tiertransportgesetz/Straße
keine
generelle 6 Stunden Grenze eingefügt?
11. Erachten Sie auch eine diesbezügliche Anpassung
des Tiertrans -
portgesetzes/Straße für erforderlich?
Wenn nein, warum nicht?
12. Welche gesetzlichen Bestimmungen bestehen in
Österreich der -
zeit für Heimtiertransporte?
13. Halten Sie diesen Zustand angesichts internationaler
Beispiele
(z.B. diesbezügliche Rechtssituation in anderen
EU - Ländern)
für vertretbar bzw. dem Tierschutzbewu13tsein
der Österreicher
entsprechend?
14. Welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie
inbesondere dagegen zu
unternehmen, daß z.B. junge Hunde nicht länger
unter völlig
unzureichenden und tierquälerischen Verhältnissen
zumeist in
PKW's, Kleinbussen oder - Laster in unser Land gebracht
werden?
15. Nach welchen "tiertransportrechtlichen"
Gesichtspunkten ist
hier zur Zeit seitens der Exekutive vorzugehen?
16. Für welchen Zeitraum können Sie sich
für diesen Bereich eine
verbesserte gesetzliche Grundlage vorstellen?