1303/J-BR BR
der Bundesräte Mühiwerth, Dr. Trmmel, Moser
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
betreffend Einstellung der Schüler - Gesundheitsstatistik
Das Statistische Zentralamt verlautbarte, daß
es angewiesen sei, die
Schüler - Gesundheitsstatistik nicht mehr weiterzuführen,
weil Wirtschafts -
daten im Zuge des EU - Beitritts Vorrang hätten
(Presse, 18.7.1997)
Mit Recht wird dieses Vorhaben vom Leiter des Schulärztereferates
der
Ärztekammer mit dem Hinweis kritisiert, daß
es ohne aktuelle Daten sehr
schwer sei, medizinische Studien zu verfassen. Da
die letzte verfügbare
Statistik eine gesundheitliche Beeinträchtigung
von 900.000 der 1,2 Mill.
Schüler mit steigender Tendenz zeigte, kann
eine Anweisung, diese Schüler -
Gesundheitsstatistik nicht weiterzuführen, als
weiterer Versuch dieser
Bundesregierung bewertet werden, gefährliche
Entwicklungen durch
Verschweigen zu kaschieren.
Die Einstellung dieser Datensarmilung enthebt Österreich
nicht von der
gegenüber der EU eingegangen Verpflichtung zur
Übermittlung von
spezifischen Gesundheitsdaten und - informationen.
Die weiterführung der Schüler - Gesundheitsstatistik,
vielleicht einschließlich
sinnvoller Adaptierungen, könnte auch zu einer
Optimierung der Schulunter -
suchungen und des Schulärztewesens führen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte
an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Seit wann sind Sie darüber informiert, daß
das Österreichische Statistische
zentralamt angewiesen wurde, die Schüler - Gesundheitsstatistik
nicht mehr
weiterzuführen ?
2. Wie lautet Ihre Stellungnahme zur Einstellung
dieser Statistik ?
3. Wie beurteilt Ihr Ressort die bisherige Tätigkeit
des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes bei der Erstellung der
Schüler - Gesundheits -
statistik ?
4. Welche Konsequenzen hat Ihr Ressort bisher aus
den Ergebnissen dieser
Statistik gezogen, wonach 900.000 vor 1,2 Mill. Schülern
gesundheitlich
beeinträchtigt sind,
a. in Hinblick auf Gesundheitsprogramme für
Schüler/innen,
b. in Hinblick auf Intensivierung und Optimierung
der Schuluntersuchungen,
c. in Hinblick auf Verbesserungen im Schulärztewesen
?
5. Wie und durch wen erfolgt nach der Einstellung
dieses Statistikprogrammes
des ÖStZA die Weiterführung dieser Datenerhebung
und Sammlung über die
Gesundheit der österreichischen Schüler/innen
?
6. Wann und in welchen Abständen muß Österreich
welche Gesundheitsdaten
und - Statistiken an die EU übermitteln ?
7. Wer ist für deren Richtigkeit, wer für
die rechtzeitige Erstellung und
Ablieferung verantwortlich gewesen ?
8. Welche österreichischen Steilen werden in
Hinkunft für Richtigkeit
der erhobenen Gesundheitsdaten, rechtzeitige Erstellung
und Ablieferung
verantwortlich sein, wenn das ÖStZA seine Gesundheitsstatistik
zugunsten
der Wirtschaftsstatistik einstellen muß ?
9. Welche Kosten entstehen Ihrem Ressort für
die Erstellung der von der
EU geforderten Gesundheitsdaten und - Statistiken
a. unter Beibehaltung und Weiterarbeit des ÖStZA,
b. nach Einstellung der Gesundheitsstatistik im ÖStZA
?
10. Haben Sie den zuständigen EU - Gremien bereits
über den alarmierenden
Gesundheitszustand der österreichischen Schüler/innen
berichtet ?
11. Wenn ja: welche Reaktion erfolgte darauf in den
zuständigen EU - Gremien ?
12. Wenn nein: warum nicht ?