1305/J-BR BR
der Bundesräte Jürgen Weiss, Gottfried
Jaud, Mag. Gerhard Tusek, Ilse Giesinger und
Karl Pischl
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vereinfachung des Gebühren - und
Abgabenrechts
Den Tätigkeitsberichten des Rechnungshofs ist
ebenso wie den verschiedenen Regierungs -
programmen immer wieder die Notwendigkeit zu entnehmen,
die Einhebung von Gebühren und
Verwaltungsabgaben zu vereinfachen und für den
Bürger überschaubarer zu machen. Dabei ist
nicht nur die große Vielfalt unterschiedlichster
Gebühren von Bedeutung, sondern beispiels -
weise auch die nicht mehr zeitgemäße Form
der Gebührenentrichtung durch Stempelmarken.
Eine Vereinfachung für die Betroffenen und eine
Reduzierung von Verwaltungsaufwand wäre
auch dort geboten, wo es durch unterschiedliche Berechnungsgrundlagen
für die Einkommens -
steuer, die Sozialversicherungsbeiträge und
die Kommunalabgabe nicht nur zu erheblichen
Erschwernissen für die Lohnverrechnung kommt,
sondern auch zur Prüfung ein und desselben
Sachverhalts durch mehrere unterschiedliche Kontrolleinrichtungen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte
an den Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage
1. Bis wann und mit welchem Inhalt werden Sie eine
Regierungsvorlage zur Vereinfachung
des Gebührenrechts ausarbeiten?
2. In welcher Weise werden in diese Reformüberlegungen
in einer für Gebietskörperschaften
aufkommensneutralen Form auch die Landes - und Gemeindeverwaltungsabgaben
einbezogen?
3. In welcher Weise werden die Länder und Gemeinden
in die Vorarbeiten eingebunden?
4. Ist daran gedacht, daß Verwaltungsabgaben
und Gebühren künftig auch durch Barerlag oder
sogar bargeldlos, z.B. mit Bankomat - und Kreditkarten,
entrichten werden können. Wenn
Nein, warum nicht?
5. In welcher Weise betreiben Sie eine Harmonisierung
der Berechnungsgrundlagen für die
Einkommenssteuer, die Sozialversicherungsbeiträge
und die Kommunalabgabe sowie die
Beschränkung auf eine einzige einhebende und
nachprüfende Stelle?