1306/J-BR BR

der Bundesräte Hedda Kainz
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Änderung des ASVG bezüglich des festsitzenden Zahnersatzes - Zahnambulatorien
der Gebietskrankenkassen
Das ASVG verbietet gegenwärtig den Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen generell,
festsitzenden Zahnersatz - beispielsweise Brücken und Kronen - herzustellen. Diese
Behandlungsmethoden stellen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und der
Gesundheitspflege eine Grundversorgung dar.
Die PatientInnen sind daher gezwungen, zu Zahnärzten auf private Rechnung zu gehen. Die
Preisentwicklung bei den Zahnärzten im Bereich Brücken und Kronen ist in letzter Zeit
horrend gestiegen. Aus diesem Grund ist ein Ausweichen ins nahe gelegene Ausland (z.B.
Tschechien oder Ungarn) festzustellen, wobei bei dieser Art des Gesundheitstourismus für die
PatientInnen enorme Risken mit sich bringt und mit dem gesundheitspolitischen Standard
Österreichs eigentlich unvereinbar ist.
Für die Gesundheitsvorsorge in diesem Sektor und insbesondere für die Schaffung eines
allgemeinen Zugangs zu diesen Behandlungsmethoden auch für sozial Schwächere ist daher
die Schaffung eines verstärkten Wettbewerbes unabdingbar notwendig.
Die unterzeichneten Bundesräte sehen eine Möglichkeit in der Zulassung dieser
Behandlungsmethoden auch in den Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen, wodurch
der Markt im Bereich dieser Behandlungsmethoden mehr Anbieter erhalten würde und eine
Reduktion der Preise erwartet werden kann.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Wie sehen Sie als zuständige Ressortchefin dieses Problem grundsätzlich?
2. Teilen Sie die Ansicht der FragestellerInnen, daß diese Maßnahme eine sinnvolle
Maßnahme zur Lösung dieses Problems sein kann?
3. Gibt es in Ihrem Ressort Untersuchungen, welche Folgekosten durch
Nichtbehandlung solcher Zahnschäden, die bei sozial Schwächeren aufgrund der
hohen Kosten immer wieder feststellbar sind, entstehen?
4. Gibt es eine historische Ursache, weshalb in anderen medizinischen Bereichen
teuerste Spitzenbebandlungen in Versicherungsleistungen enthalten sind und in
diesem Bereich heute selbstverständliche Behandlungsmethoden, die nicht nur
gesundheitspolitisch von Bedeutung sind, sondern auch für die soziale Stellung
der/des Betroffenen massive Auswirkungen haben, nicht angeboten werden?
5. Welche Aktivitäten werden Sie von seiten Ihres Ressorts setzen, um dieses Problem
einer befriedigenden Lösung zuzuführen?