1306/J-BR BR
der Bundesräte Hedda Kainz
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
betreffend Änderung des ASVG bezüglich
des festsitzenden Zahnersatzes - Zahnambulatorien
der Gebietskrankenkassen
Das ASVG verbietet gegenwärtig den Zahnambulatorien
der Gebietskrankenkassen generell,
festsitzenden Zahnersatz - beispielsweise Brücken
und Kronen - herzustellen. Diese
Behandlungsmethoden stellen nach dem heutigen Stand
der Wissenschaft und der
Gesundheitspflege eine Grundversorgung dar.
Die PatientInnen sind daher gezwungen, zu Zahnärzten
auf private Rechnung zu gehen. Die
Preisentwicklung bei den Zahnärzten im Bereich
Brücken und Kronen ist in letzter Zeit
horrend gestiegen. Aus diesem Grund ist ein Ausweichen
ins nahe gelegene Ausland (z.B.
Tschechien oder Ungarn) festzustellen, wobei bei
dieser Art des Gesundheitstourismus für die
PatientInnen enorme Risken mit sich bringt und mit
dem gesundheitspolitischen Standard
Österreichs eigentlich unvereinbar ist.
Für die Gesundheitsvorsorge in diesem Sektor
und insbesondere für die Schaffung eines
allgemeinen Zugangs zu diesen Behandlungsmethoden
auch für sozial Schwächere ist daher
die Schaffung eines verstärkten Wettbewerbes
unabdingbar notwendig.
Die unterzeichneten Bundesräte sehen eine Möglichkeit
in der Zulassung dieser
Behandlungsmethoden auch in den Zahnambulatorien
der Gebietskrankenkassen, wodurch
der Markt im Bereich dieser Behandlungsmethoden mehr
Anbieter erhalten würde und eine
Reduktion der Preise erwartet werden kann.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Wie sehen Sie als zuständige Ressortchefin
dieses Problem grundsätzlich?
2. Teilen Sie die Ansicht der FragestellerInnen,
daß diese Maßnahme eine sinnvolle
Maßnahme zur Lösung dieses Problems sein
kann?
3. Gibt es in Ihrem Ressort Untersuchungen, welche
Folgekosten durch
Nichtbehandlung solcher Zahnschäden, die bei
sozial Schwächeren aufgrund der
hohen Kosten immer wieder feststellbar sind, entstehen?
4. Gibt es eine historische Ursache, weshalb in anderen
medizinischen Bereichen
teuerste Spitzenbebandlungen in Versicherungsleistungen
enthalten sind und in
diesem Bereich heute selbstverständliche Behandlungsmethoden,
die nicht nur
gesundheitspolitisch von Bedeutung sind, sondern
auch für die soziale Stellung
der/des Betroffenen massive Auswirkungen haben, nicht
angeboten werden?
5. Welche Aktivitäten werden Sie von seiten
Ihres Ressorts setzen, um dieses Problem
einer befriedigenden Lösung zuzuführen?