1324/J-BR BR
 
der Bundesräte Dr. Bösch
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Mißachtung des Wachebediensteten - Hilfeleistungsgesetz durch das
Innenministerium
Am 15. März 1997 um ca. 2.13 Uhr kam es bei Mistelbach zu einem tragischen Flugunfall. Bei
einem nächtlichen Grenzüberwachungsflug stürzte ein Hubschrauber des Typ AS 355 N des
Innenministeriums ab. Keiner der vier Grenzgendarmen, die an Bord der Unglücksmaschine
waren, überlebte den Aufprall.
Im § 2 Wachebediensteten - Hilfeleistungsgesetz (WHG) ist als besondere Hilfeleistung für die
Hinterbliebenen von Wachebediensteten eine einmalige Geldleistung und eine vorläufige
Übernahme von Ansprüchen durch den Bund vorgesehen. Voraussetzung für die
Hilfeleistungen ist, daß der Dienst oder Arbeitsunfall in einem örtlichen, zeitlichen und
ursächlichen Zusammenhang mit dem der Dienstpflicht des Wachebediensteten eigenen
Element des Aufsuchens der Gefahr oder des Verbleibens im Gefahrenbereich steht.
Bis heute jedoch ist noch keine Zahlung des Innenministeriums an die Hinterbliebenen erfolgt.
Vielmehr versucht das Ministerium mit fadenscheinigen Begründungen die im WHG
normierten Hilfeleistungen an die Hinterbliebenen der Grenzgendarmen, die für die Sicherheit
in unserem Land ihr Leben gelassen haben, zu unterlaufen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für
Inneres folgende
ANFRAGE:
1.) Ist die Unfallursache mittlerweile geklärt?
Wenn ja, warum kam es zum Absturz?
Wenn nein, warum nicht?
2.) Welchen Auftrag hatte die Besatzung des verunglückten Hubschraubers?
3.) Gibt es Technologien, die den Absturz des Hubschraubers hätten verhindern können?
Wenn ja, welche und aus welchen Gründen standen diese der Besatzung des
verunglückten Hubschraubers nicht zur Verfügung?
4.) Wurde die Hinterbliebenen über Ihre Ansprüche aus dem WHG informiert?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
 
5.) Bis wann gedenken Sie den Hinterbliebenen ihre rechtlich zustehenden Hilfeleistungen
zukommen zu lassen?
6.) Sollte es zu keiner Auszahlung an die Hinterbliebenen kommen, wie lautet Ihre
Begründung?
7.) Wie viele Fälle die unter das WHG zu subsumieren sind hat es bisher schon gegeben?
8.) Wie viele Fälle wurden positiv erledigt?
9.) Wie viele Fälle wurden negativ erledigt?
10.) Wie lange dauert es durchschnittlich bis ein Fall nach dem WHG erledigt wird?
11 .) In wie vielen Fällen mußten die Anspruchsberechtigten ihr Recht vor Gericht geltend
machen und welche Kosten entstanden dabei dem Steuerzahler?