1325/J-BR BR
der Bundesräte DDr. Königshofer, Dr. Rockenschaub und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Lockerung der Deckungspolitik gegenüber den GUS - Staaten
In der Anfragebeantwortung 660/AB vom 22, Juli 1996 teilte der damalige Bundesminister für
Finanzen, Mag. Klima, mit, daß es sich beim Umschuldungsvertrag mit der ehemaligen
UdSSR (vertreten durch Rußland) um einen Betrag von rd. 29 Mrd. ÖS handle, wofür ein
Rückzahlungszeitraum bis zum Jahr 2020 vorgesehen sei. Da die Kapitalrückzahlung
frühestens im Jahr 2002 beginne, würden in den ersten 6 Jahren nur Zinsenzhahlungen
anfallen. Von 1992 bis Juli 1996 habe Rußland allerdings nur Zinsen in der Höhe von rund 2,3
Mrd. ÖS entrichtet, was einer jährlichen Verzinsung von rund 1 ½ % entspreche.
Festgehalten wurde auch, daß es seit 1992 bereits fünf Umschuldungen mit Rußland gab.
In einem Schreiben vom 5. Juni 1997 informierten Sie die Abgeordneten des Nationalrates, daß
von der Umschuldung gegenüber der Ex - UdSSR, vertreten durch Rußland, ein Betrag von 31
Mrd. ÖS erfaßt wird, und daß Rußland bisher rund 2,58 Mrd. ÖS an Kapital und Zinsen
zurückbezahlt hat.
Somit erhöhte sich innerhalb eines Jahres zwar der Umschuldungsbetrag um rund 2 Mrd. ÖS,
wobei im gleichen Zeitraum weniger als 300 Mio. ÖS an Zinsen bezahlt wurden. Die
zugrundeliegende Verzinsung als dem Marktzinssatz entsprechend zu bezeichnen, erscheint
somit als Hohn.
Hinsichtlich dieser Umschuldungsvereinbarung gilt die vom Rechnungshof bereits im Jahre
1993 getroffene Kritik nach wie vor. Der Rechnungshof kritisierte damals in seinem Bericht
betreffend der Haftungsübernahmen des Bundes bei der Ausfuhrförderung im Hinblick auf die
getätigten Umschuldungen, daß damit an der Hoffnung festgehalten wurde, die
haftungsgesicherten Forderungen in der Zukunft doch einbringlich zu machen. Und daß die
Zahlungspflicht des Bundes aus übernommener Haftung so in die Zukunft verschoben wurde.
Erlangt der Schuldnerstaat seine Zahlungsunfähigkeit trotz Umschuldungsvereinbarungen
nicht mehr, so trifft den Bund letztlich doch die Zahlungspflicht, allerdings vermehrt um die
in die Bundeshaftung inzwischen einbezogenen Zinsen und Zinseszinsen Sie würde dann
voll budgetwirksam. ... In der Phase der Umschuldung und allfälliger Folgeumschuldungen
förderte der Bund - mit gesetzlicher Deckung - den Geschäftsbetrieb jener Banken, welche
Umschuldungskredite gewähren.
Das "Abschreiben" der Kredite, jedoch erhöht um Zinsen und Zinseszinsen, zu Lasten der
heimischen Steuerzahler, ist als Schlußpunkt des "Gesetzes des Schuldenzyklus" nur mehr eine
Frage der Zeit.
Wegen dieser offensichtlichen Zahlungsschwäche der GUS - Staaten, insbesondere von
Rußland, nahm die OeKB, noch unter Mag. Praschak, eine restriktive Haltung bei Rußland -
garantien ein und plante nicht, zur früheren Praxis großzügig gewährter Garantien
zurückkehren.
Dies war offensichtlich auch mit ein Grund, weshalb maßgebliche Funktionäre der SPÖ
versucht haben, Mag. Praschak die Kompetenzen als Verantwortlicher für die
Exportfinanzierung wegzunehmen. Die Folgen dieses Versuches sind bekannt,
Nunmehr beabsichtigt der auf die Stelle des Mag. Praschak gesetzte Dr., Scholten (laut "Die
Presse" vom 24.7.1997), offenbar in Erfüllung eines von der SPÖ forcierten Wunsches, eine
höhere Haftungsübernahme für Rußland - Exporte, was in Anbetracht der unveränderten
Zahlungsschwäche von Rußland als gefährliche Drohung gegenüber den Steuerzahlern
angesehen werden muß.
Aus gegebenen Anlaß stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen
daher folgende
Anfrage:
1. Um welchen Betrag handelt es sich nun tatsächlich bei der Umschuldungsvereinbarung
mit Rußland (ehemaligen UdSSR)?
2. Wie viele Umschuldungsvereinbarung wurden wann mit Rußland (ehemalige UdSSR)
abgeschlossen?
3. Zu welchen Konditionen (Zinssatz Kapitalrückzahlungsbeginn, Rückzahlungsdauer,
etc.) erfolgten die einzelnen Umschuldungsvereinbarungen seit 1990 mit Rußland
(ehemalige UdSSR)?
4. Auf welche Höhe beliefen sich die Verbindlichkeiten (umgeschuldeten Beträge) bei den
jeweiligen Umschuldungsvereinbarungen?
5. Um welchen Betrag hat sich jeweils die umgeschuldete Verpflichtungen infolge von
Zinsen und Zinseszinsen erhöht?
6. Nach wieviel Umschuldungsvereinbarungen werden sie die Rußlandkredite als
uneinbringlich einstufen?
7. Bei welchen Kreditinstituten erfolgten diese Umschuldungen?
8. Welcher Betrag ist infolge der Umschuldungsvereinbarungen jeweils budgetwirksam
geworden?
9. Wie rechtfertigen Sie eine Lockerung der Deckungspolitik gegenüber den GUS - Staaten
im Hinblick auf die Vielzahl von Umschuldungen infolge fehlender Zahlungsfähigkeit?
10. Wie ist Ihres Erachtens nach die vom ehemaligen Bundesminister und nunmehrigen
eingesetzten OeKB - Vorstand Dr. Scholten beabsichtigte Lockerung der Deckungspolitik
im Hinblick auf die bisherigen Zahlungsschwierigkeiten Rußlands (ehemalige UdSSR) zu
beurteilen?
11. Wie ist eine Lockerung der Deckungspolitik auch im Hinblick auf die Kritik des
Rechnungshofes zu rechtfertigen, da die Vielzahl der vorgenommenen Umschuldungen
die Verpflichtungen Rußlands (ehemalige UdSSR) massiv um Zinsen und Zinseszinsen
erhöht haben?
12. In welcher Form ist nun eine Lockerung der Deckungspolitik gegenüber den GUS -
Staaten vorgesehen?
13. Wie rechtfertigen Sie die Vielzahl von Umschuldungsvereinbarungen gegenüber den
Steuerzahlern zu, zumal dadurch - wie dies bereits 1993 der Rechnungshof festgestellt
hat - die ursprüngliche Zahlungspflicht um Zinsen und Zinseszinsen erhöht wird?
14. Wie rechtfertigen Sie auch eine Lockerung der Deckungspolitik im Hinblick auf die, vor
kurzem durch die letzte Umschuldung offenkundig gewordene, mangelnde
Zahlungsfähigkeit Rußlands (die bezahlten Zinsen (unter 1,5 % p.a.) liegen weit unter
dem marktüblichen Zinssatz, Kapitalrückzahlungsbeginn frühestens 2002)?
15. Wie soll angesichts der fehlenden Zahlungsfähigkeit der GUS - Staaten eine möglichst
budgetschonende Lockerung der Deckungspolitik erfolgen?
16. Bis wann wird eine Entscheidung über ein drittes ÖKB - Vorstandsmitglied getroffen
werden?
17. Wurde bereits mit Vorstandsdirektor Dr. Scholten ein Vorstandsvertrag abgeschlossen?
Wenn ja, von wem und in welcher Höhe liegen sein Jahresgehalt sowie
Pensions - und Abfertigungsansprüche?
Wenn nein, wann wird ein Vertrag abgeschlossen?