1334/J-BR BR
 
der Bundesräte Erhard Meier
und Genossen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Übungsflüge mit Düsenflugzeugen im Gebiet des Salzkammergutes
In den Sommermonaten 1997 wurden an vielen Tagen jeweils über mehrere Stunden pro Tag
und auch während der Mittagszeit, die viele Gäste als Ruhezeit wünschen, störende
Übungsflüge mit Düsenflugzeugen im Gebiet des Salzkammergutes durchgeführt.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher aufgrund verschiedenster Beschwerden aus dem
Tourismusbereich an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
Weshalb wurde vor allem die Tourismusregion des Salzkammergutes für die
lärmverursachenden Übungszwecke herangezogen?
2. Was sind die Rechtsgrundlagen dafür, daß solche Übungen offensichtlich
ausschließlich in einer Region stattfinden?
3. Wenn eine einzelne Region in einem Übermaß solchen Belastungen ausgesetzt ist,
welchen Möglichkeiten des wirtschaftlichen Ausgleichs kann es für eine betroffene
Region geben, damit der entstandene Schaden abgedeckt wird?
4. Welche zwingenden Gründe bestehen dafür, daß derartige Übungen gerade in einer
touristischen Hochsaison so massiv betrieben werden?
5. Könnten diese Übungen auch in saisonschwache Monate verlegt werden?
6. In welchem Maße ist das österreichische Bundesheer bereit, für das kommende Jahr
(und für die Zukunft) Vorsorge zu treffen, daß es zu Zeiten der Hauptsaisonen zu
keinen so massiven Übungsbetrieben kommt?
 
7. Besteht auch die Möglichkeit, die Lärmbelästigungen gebietsmäßig so zu verteilen,
daß nicht die überwiegende Lärmlast ausschließlich eine Region (in diesem Fall das
steir. Salzkammergut) betrifft?