1342/J-BR BR
der Bundesräte Dr. Böhm, Mag. Gudenus, Mühlwerth
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Bundesgärten in Wien
Die Bundesgärten in Wien befinden sich im Umkreis ehemaliger kaiserlicher Residenzen und
wurden zum überwiegenden Teil noch von den Monarchen selbst für das Volk geöffnet.
Seither sind diese historischen Gärten und Parks zumindest tagsüber frei zugänglich. Im
Budgetplan für 1996 - 2000 beschloß die Bundesregierung die Ausgliederung dieser für Wien
so wichtigen Naherholungsgebiete, deren Baumbestände zunehmend gefährdet sind. Im
Budgetausschuß berichtete der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft über ein
Bundesgartenkonzept.
Daher stellen die o.g. Bundesräte an den Bundesminister für land - und Forstwirtschaft
folgende
Anfrage:
1. Wie lautet das von Ihnen im Budgetausschuß des Nationalrates angesprochene Bundes -
gartenkonzept?
2. Können Sie garantieren, daß alle in Wien befindlichen Bundesgärten auch nach einer
Ausgliederung zumindest tagsüber für die Bevölkerung frei und gratis zugänglich bleiben?
3. Wird die fachlich anspruchsvolle Tätigkeit der Bundesgärten - Bediensteten auch nach einer
Ausgliederung von diesen weitergeführt?
Wenn ja in welcher Form?
Wenn nein: wie wird sichergestellt, daß die historisch wertvollen Parkanlagen mit ihren
zum Teil seltenen Pflanzenbeständen fachkundig erhalten, saniert und erneuert werden?
4. Welche Personen und Institutionen außer dem Bundesministerium für Finanzen sind gemäß
Ihrer Informationen an einer Ausgliederung der Bundesgärten interessiert?
5. Wie prüfen Sie, ob diese Interessenten an ausgegliederten Bundesgärten - abgesehen von
der Erzielung wirtschaftlicher Erfolge - auch fähig sind, die historisch wertvolle Substanz
und das lebende Inventar in Gestalt seltener Pflanzen - und Baumbestände sachgemäß zu
pflegen und zu erhalten?
6. Wie ist sichergestellt, daß auch nach einer Ausgliederung der Bundesgärten die darin
befindlichen Botanischen Gärten weiterhin nicht nur öffentlich zugänglich, sondern auch
für lehre und Forschung der einschlägigen Universitätsinstitute ohne Mehrkosten verfügbar
bleiben?