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der Bundesräte Dr. Peter Harring, Helena Ramsbacher und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Frage, ob das Bundesministerium für Justiz die
schonungslose Aufklärung des Karawankenautobahn - Skandals verzö-
gert und erschwert.
Au5 der schriftlichen Anfragebeantwortung 2273,‘AB des Bundesministers für Justiz
vom 8. September 1997 zu 2660/J geht hervor, daß der Kärntner Landeshauptmann Dr. Chri -
stoph Zernatto, in einem an den Justizminister gerichteten Schreiben vom 25. Juni 1997
mitgeteilt hat daß
"die Kärntner Landesregierung berechtigte Bedenken hätte, ob das Ver -
fahren beim Untersuchungsgericht in Klagenfurt wohl mit der notwen -
digen Konsequenz und Zielstrebigkeit vorgenommen wird."
Aus den oben angeführten schriftlichen Anfragebeantwortung geht hervor, daß der
Bundesminister für Justiz am 28. August 1997 in seinem Antwortschreiben Landeshauptmann
Dr. Christoph Zernatto folgende mitteilte:
"Zu Ihren Bedenken über die Gestaltung der Voruntersuchung in dieser
Strafsache kann ich Ihnen versichern, daß im Wege dienstaufsichtsbe -
hördlicher Maßnahmen der künftighin verzögerungsfreie und effiziente
Fortgang des Verfahrens sichergestellt wurde."
Der Bundesminister für Justiz führt in dieser Anfragebeantwortung weiter aus:
"Im übrigen kann ich versichern, daß die Schaffung geeigneter Rahmen -
bedingungen für eine effiziente Bearbeitung auch umfangreicher und
schwieriger Verfahren ein besonderes Anliegen der Justizverwaltung ist.
Für die Bearbeitung komplexer Großverfahren hat das Bundesministe -
rium für Justiz sowohl legislative Vorkehrungen in die Wege geleitet als
auch personelle Vorkehrungen getroffen. So wurde im Jahre 1994 ein
Artikel 88 a in das Bundes - Verfassungsgesetz eingefügt, der die Ernen -
nung sogenannter Sprengelrichter ermöglicht. § 65 Abs. 2 RDG idF BGBl.
Nr.507/1994 bestimmt dazu, daß Sprengelrichter unter anderem zur Ver -
tretung von Richtern eingesetzt werden können, die sie wegen Bearbei -
tung von Akten ungewöhnlichen Umfangs nicht wahrnehmen können. Die
ersten Sprengelrichter konnten mit 1. Juli 1996 ernannt werden. Bereits in
allernächster Zeit wird dem Landesgericht Klagenfurt ein Sprengelrichter
zugeteilt werden, damit die Untersuchungsrichterin, die für das Strafver -
fahren betreffend Kärntner Karawankenautobahn zuständig ist, für dieses
Verfahren freigestellt werden kann."
Es verhält sich also so, daß
• die gerichtliche Voruntersuchung bereits am 8. August 1995 aufgenommen wurde.
• die ersten Sprengelrichter bereits mit 1. Juli 1996 ernannt werden konnten und es für
• Landesgericht Klagenfurt es am 8. September 1997 noch immer keinen Sprengel -
richter gibt!
Damit ist unwiderlegbar erwiesen, daß für die Verzögerung der Aufklärung des
derzeit größten Bauskandals das Bundesministerium für Justiz verantwortlich ist!
Der SP - Klubobmann Herbert Schiller hat laut "Kleine Zeitung vom 21. Juni 1997
erklärt:
"Wen bereits am Gericht Schleifen eingelegt werden, hat offensichtlich
jemand großes Interesse daran, daß da eine Sache hochgeht."
Die angeführte Zeitung schreibt weiter:
"Während es in Juristenkreisen heißt, Mitglieder der Freimaurerloge wären
aktiv geworden und würden eine schnelle Klärung der Bauaffäre ver -
hindern..."
Es kann daher angenommen werden, daß man im Bundesministerium für Justiz jene im
Justizbereich tätigen Freimaurer kennt, ..die eine schnelle Klärung der Bauaffäre verhindern."
Schließlich kennt man dort auch den gedruckten Bericht der in Wien erscheinenden
Schrift der Freimaurerloge ..QUATUOR CORONATI. Heft Nr.16: April 1996. 1010 Wien.
Rauhensteingasse 3. geleitet von Alfred Nimmerrichter. In der auf Seite 101 ein Beitrag
..Rechtsentwicklung in der Zweiten Republik" veröffentlicht ist. Dort heißt es unter Hinweis
auf die Loge ..Fraternitas" und "Zum Rauhen Stein", daß
"masonische Einflüsse bei vielen strafrechtlichen und strafprozeßrecht -
lichen Reformvorhaben festzustellen."
Auch auf anderen Rechtsgebieten ist der große Einfluß der Freimaurer hervorgehoben.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen an den Bundesminister für Justiz daher folgende
Anfrage:
1.) Warum haben Sie nicht die Ihnen vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit genützt.
ab dem 1. Juli 1996 einen Sprengelrichter für das Landesgericht Klagenfurt zu
bestellen. um die gegenständliche Strafsache beschleunigt zu behandeln?
2.) Wie begründen Sie die Verzögerung bei der Bestellung eines Sprengelrichters für
das Landesgericht Klagenfurt?
3.) Wird nun endlich ein Sprengelrichter bestellt werden und wenn ja, wann wird dies
geschehen?
4.) Wurden in dieser Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bisher Wei -
sungen erteilt‘?
Wenn ja. welche?
5.) Werden Sie, da das Bundesland Kärnten bekanntlich stark .. "verfreimaurert" ist. bei
der Bestellung des Untersuchungsrichters eher eine Frau bevorzugen?
6.) Werden Sie aus der von Ihnen zu verantwortenden Verzögerung der Aufklärung des
gegenständlichen Bauskandals die erforderlichen Konsequenzen ziehen?
Wenn ja. welche‘?
Wenn nein, warum nicht‘?