1366/J-BR BR
der Bundesräte Erhard Meier
und Genossen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Schutz der Konsumenten bei Leasingverträgen
Da in letzter Zeit wiederholt Klagen und Beschwerden von Leasingnehmern über nach ihrer
Ansicht durch Unklarheiten und unvollständige Informationen erfolgte Benachteiligungen in
der Gleichbehandlung beider Vertragspartner vorgebracht wurden, wird ersucht, das Problem
der Stellung der Leasingnehmer einer Verbesserung zuzuführen
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende
Anfrage:
Befürworten Sie und Ihr Ministerium gesetzliche Regelungen, welche die
Konsumenten bei Leasingverträgen besser schützen?
2. Sind Sie nicht auch der Meinung, daß das ,,Kleingedruckte" bei Leasingverträgen oft
Bedingungen enthält, die dem Konsumenten zum Nachteil gereichen?
3. Sollte nicht der Leasingvertrag für beide Seiten ein Gleichgewicht an Regelungen
und Verpflichtungen haben?
4. Sollten nicht in Leasingverträgen jene Angaben verpflichtend angeführt sein , die
Leasingverträgen vergleichbar und durchschaubar machen, zum Beispiel den
tatsächlichen Kaufpreis, die genaue Laufzeit, den Restwert, die Monatsrate und den
effektiven vergleichbaren Zinssatz?
5. Sollte wie in anderen Verträgen auch der Leasingnehmer ein Rücktrittsrecht haben,
zum Beispiel innerhalb der ersten Woche?
6. Sollte nicht eine vorzeitige Vertragsauflösung in der Form ermöglicht werden, daß
dem Leasingnehmer nicht ungebührlich hohe Kosten entstehen, die zum Beispiel
durch Nachforderung entgangener Gewinne durch den Leasinggeber stark überhöht
erscheinen?
7. Glauben Sie nicht auch, daß neben dem vor kurzem eingeführten ,,Leasing - OK! -
Gütesiegel" auch gesetzliche Regelungen zum Schutze der Konsumenten bei
Leasingverträgen geschaffen werden sollten?
8. Wird Ihr Ministerium in dieser Hinsicht an gesetzlichen Verbesserungen im Sinne
eines besseren Konsumentenschutzes durch eine Regierungsvorlage tätig werden?