1391/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Schöls, Mag. Wilfing
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bewaffnung der Zivilzöllner
Bedauerlicherweise ist es am 10. Februar 1998 an zwei Grenzzollämtern an der
EU - Außengrenze von Deutschland nach Polen bzw. nach der Schweiz zu Aus -
schreitungen gekommen, die für drei deutsche und einen Schweizer Zollkollegen
tödlich geendet haben.
Diese Vorfälle werden von den zivilen Bediensteten der niederösterreichischen
Grenzzollämter mit äußerster Bestürzung und Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit
zur Eigenverteidigung beobachtet. Es ist den Zivilzöllnern, die an einem ähnlich
neuralgischen Punkt Dienst versehen, unverständlich, warum der Dienstgeber von
der bereits seit dem EU - Beitritt bestehenden, in § 14 Zollrechtsdurchführungs -
gesetz normierten Möglichkeit, Zollorganen Dienstwaffen zur Verfügung zu stellen,
bis dato nicht Gebrauch gemacht hat.
Vor diesem Hintergrund richten die unterzeichneten Bundesräte an den Bundes -
minister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Warum haben Sie bis dato nicht von der im § 14 Zollrechtsdurchführungs -
gesetz bestehenden Möglichkeit, Zollorganen für die Ausübung besonderer
Aufgaben oder zu ihrem eigenen Schutz Dienstwaffen zur Verfügung zu
steilen, Gebrauch gemacht?
2. Wie beurteilen Sie die Risikosituation für die ihren Dienst versehenden
Zivilzöllner?
3. Werden Sie in absehbarer Zukunft den Zivilzöllnern Dienstwaffen zur Ver -
fügung stellen?
Wenn nein, warum nicht?