1402/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Dr. Riess - Passer
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Führung des Titels ,,Ratspräsident"
Medienberichten zufolge gibt es zwischen Ihnen und dem Herrn Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten Auffassungsunterschiede darüber, wem während der Zeit der
österreichischen EU - Ratspräsidentschaft der Titel ,,Ratspräsident" zusteht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Herrn Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Wird Ihnen als Bundeskanzler der Titel "Ratspräsident" während der Zeit der EU -
Präsidentschaft zustehen?
- Wenn ja, wie ist das mit dem EU - Protokoll in Einklang zu bringen, wonach der Titel
des "Ratspräsidenten" dem Außenminister zusteht?
- Wenn nein, haben Sie in der Vergangenheit die Führung des Titels beansprucht?
2. Hat Ihnen der Herr Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die Führung des
Titels streitig gemacht und diesen für sich beansprucht?
3. Ist es richtig, daß nunmehr von Ihrer Seite von einer "gemeinsamen Führung der
Präsidentschaft" zusammen mit dem Herrn Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten gesprochen wird?
4. Wie wird genau die Aufgabenverteilung zwischen Ihnen und dem Herrn Bundesminister
für auswärtige Angelegenheiten aussehen?
5. Ist dies so zu verstehen, daß Sie beide den Titel ,,Ratspräsident" führen werden oder wird
ihn allenfalls keiner führen?