1409/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Dr. Riess - Passer
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend die Führung des Titels ,,Ratspräsident"
Medienberichten zufolge gibt es zwischen Ihnen und dem Herrn Bundeskanzler
Auffassungsunterschiede darüber, wem während der Zeit der österreichischen
Ratspräsidentschaft der Titel ,,Ratspräsident" zusteht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Wird Ihnen als Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Titel ,,Ratspräsident"
während der Zeit der EU - Präsidentschaft zustehen?
2. Hat Ihnen der Herr Bundeskanzler die Führung des Titels streitig gemacht und diesen für
sich beansprucht?
3. Steht nach einem EU - Protokoll nicht dem jeweiligen Außenminister der Titel des
"Ratspräsidenten" zu?
4. Ist es richtig, daß nunmehr von Seiten des Herrn Bundeskanzlers von einer "gemeinsamen
Führung der Präsidentschaft" durch den Herrn Bundeskanzler zusammen mit dem Herrn
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten gesprochen wird?
5. Wie wird die Aufgabenverteilung zwischen Ihnen und dem Herrn Bundeskanzler
aussehen?
6. Ist dies so zu verstehen, daß Sie beide den Titel ..Ratspräsident" führen werden oder wird
ihn allenfalls keiner führen?