1410/J-BR BR
 
Anfrage
der Bundesräte Mag. Gudenus
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend den mit der "Hopi Media" abgeschlossenen Vertrag bezüglich
Photographentätigkeit während der EU - Präsidentschaft Österreichs
Anläßlich der bevorstehenden EU - Präsidentschaft Österreichs wurde vom Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten mit der "Hopi Media", dessen Eigentümer Bernhard Holzner
ist ein Vertrag abgeschlossen, demgemäß diese in den sechs Monaten der Präsidentschaft
Österreichs die politischen Ereignisse photographisch festhalten und die Bilder über das
Internet und die Austria Presse Agentur allen Medien unentgeltlich zu Verfügung stellen wird.
Vertragsgemäß soll die ,,Hopi Media" zu diesem Zwecke mit einer aus sechs Photographen
bestehenden Gruppe bei Großveranstaltungen zwar nicht exklusiven, aber privilegierten
Zutritt erhalten. Für die von ihr erbrachten Leistungen soll die "Hopi Media" 2,5 Millionen
Schilling erhalten. Bernhard Holzner, der Eigentümer der "Hopi Media", soll gleichzeitig der
Leibphotograph des Herrn Vizekanzler und Außenminister Dr. Wolfgang Schüssel sein.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für auswärtige Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
Welche Leistungen sollen nach dem obengenannten Vertrag der ,,Hopi Media"
zukommen?
2. Welche besonderen Rechte werden dem Team der "Hopi Media" im Gegensatz zu den
übrigen Photographen eingeräumt, dh was ist unter deren "privilegierten Zugang" zu
verstehen?
3. Weshalb soll die "Hopi Media" einen privilegierten Zugang zu den Veranstaltungen
erhalten?
4. Ist dem Vertragsschluß eine öffentliche Ausschreibung vorangegangen?
- Wenn ja wann, wie und in welchen Medien ist die Ausschreibung erfolgt?
 
- Wenn ja welche Bedingungen wurden potentiellen Anbotslegern in der Ausschreibung
auferlegt?
5. Bis zu welchem Zeitpunkt hatte nach der allenfalls vorangegangenen Ausschreibung die
Anbotslegung zu erfolgen?
6. Wie viele Anbote wurden gelegt und welchen Inhalt hatten diese?
7. Nach welchen Kriterien wurde schließlich der Zuschlag erteilt?
8. Welche Abteilung des Außenamtes hat den obengenannten Vertrag abgeschlossen?
9. Ist es richtig, daß die Zuständigkeit zum Vertragsschluß vorerst bei der Presse - und
Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes lag und schließlich der Konferenzabteilung
übertragen wurde?
- Wenn ja, aus welchem Grunde wurden die Kompetenzen übertragen?
10. Ist es richtig, daß der damalige Leiter der Presse - und Informationsabteilung, Gerald
Kriechbaum, Bedenken gegen die Vergabe des Auftrages an die Firma "Hopi Media"
hatte?
11. Ist es richtig, daß ihm aus diesem Grunde die Verhandlungs - und Abschlußkompetenzen
entzogen wurden und er aus diesem Grund versetzt wurde?
12. Hat es sonstige Bedenken gegen die Vergabe an die ,,Hopi Media" gegeben?
13. Welcher Zeitraum ist zwischen dem Anbotsstichtag und der Erteilung des Zuschlages
vergangen?
14. Ist es richtig, daß es wegen bestehender Bedenken gegen die Vergabe an die ,,Hopi
Media" zu Verzögerungen beim Abschluß kam?
15. Ist es richtig, daß Bernhard Holzner der "Leibphotograph" vom Herrn Außenminister und
Vizekanzler Dr. Schüssel ist?
16. War für das Zustandekommen des Vertrages die Tatsache ausschlaggebend bzw. von
irgendeiner Bedeutung, daß Bernhard Holzner der Leibphotograph des Herrn
Außenminister und Vizekanzler Dr. Schüssel ist?