1412/J-BR BR
 
ANFRAGE
der Bundesräte Dr. Riess - Passer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Europäische Transferunion
Durch die Einführung des Euro begeben sich die teilnehmenden Staaten eines wichtigen
Instruments zum Ausgleich von regionalen Wirtschaftsschocks, nämlich der
Währungsanpassung. Da in der EU keine ausreichende Mobilität der Arbeitnehmer besteht
und auch eine entsprechende Lohn - und Preisflexibilität nicht gegeben ist, müssen betroffene
Staaten durch einen horizontalen Finanzausgleich sozial stabil gehalten werden. Grundlage für
einen europäischen Finanzausgleich wird der Artikel 103a des EG - Vertrages sein, der
normiert: "Ist ein Mitglied aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich seiner Kontrolle
entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich
bedroht, so kann der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem
betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der
Gemeinschaft zu gewähren."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für
Finanzen folgende
ANFRAGE:
1.) Sehen Sie auch die Gefahr, daß die Währungsunion einen umfangreichen
Finanzausgleich zugunsten schwacher Länder erforderlich macht?
Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen?
Wenn nein, wie werden Sie allfällige regionale Wirtschaftsschocks in Österreich
ausgleichen ?
2.) Wie groß erachten Sie den Transferdruck beim Auftreten asymmetrische Schocks
infolge der unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen und nationaler Unterschiede in der
wirtschaftlichen Leistungskraft, in der Wachstumsstärke und in der Arbeitslosigkeit?
3.) Können Sie die Verwendung österreichischer EU - Beitragszahlungen für
Transferzahlungen zum Ausgleich von regionalen Wirtschaftsschocks an andere
Mitgliedstaaten dezidiert ausschließen?