1417/J-BR BR
der Bundesräte Schöls
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Außenstelle Meidling im Thale der Justizanstalt Stein
Die Justizanstalt Stein betreibt in Meldung im Thale eine Außenstelle mit Gärtnerei,
Landwirtschaft und einen Schweinezuchtbetrieb mit mehr als 500 Tieren.
Nunmehr soll seitens des Bundesministeriums für Justiz überlegt werden, mit 1.11.1998
diesen Betrieb nur während des Tages mit Personal auszustatten. Von den bisherigen 8
Planstellen sollen vier Beamte an die Außenstelle Ober - Fucha versetzt werden und den
Tagesbetrieb in Meidling aufrechterhalten, die restlichen vier Planstellen sollen
möglicherweise in die Hauptanstalt versetzt werden, wobei derzeit 7 Planstellen unbesetzt
sind und nach dem derzeitigen Stand damit zu rechnen sein wird, daß durch natürlichen
Abgang (Pension, Versetzung) auch diese vier Planstellen verloren gehen.
Die Tatsache, einen Schweinezuchtbetrieb nur tagsüber zu betreuen, erscheint dem
Erstanfrager fragwürdig, da es in Betrieben, die mit Alarmalagen für die Stallungen
ausgestattet sind, immer wieder zu Unfällen kommt und der daraus entstehende Schaden dem
Steuerzahler nicht zumutbar ist.
Es soll auch Überlegungen geben, die Gefangenen während der Nacht unbewacht zu lassen,
um den Zuchtbetrieb aufrechterhalten zu können, bzw. durch die Group 4 in der Nacht eine
Gebäudeüberwachung durchführen zu lassen.
Die unterfertigten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende
A n f r a g e
1. Ist es richtig, daß die Außenstelle Meidling im Thale der Justizanstalt Stein in Hinkunft
nicht mehr durchgehend mit Justizwachepersonal besetzt sein soll?
2. Ist es richtig, daß während der Nachtzeiten die Strafgefangenen unbeaufsichtigt bleiben
sollen?
3. Wie lassen sich diese Maßnahmen mit allgemeinen Sicherheitsüberlegungen in Einklang
bringen?
4. Welche Auswirkungen hätten die angeblich geplanten Maßnahmen auf die in der
erwähnten Außenstelle betriebene Viehzucht?