1418/J-BR BR
der Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Gottfried Jaud
an den Bundeskanzler
betreffend Umsetzung von EU - Richtlinien
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat in der Beantwortung einer an ihn
gerichteten parlamentarischen Anfrage von Nationalratsabgeordneten (Nr. 3297/AB -XX.GP. -
NR vom 14. Jänner 1998) in Punkt 10 folgende Auffassung vertreten: "Grundsätzlich halte ich
länderweise unterschiedliche Vorschriften für den Transport von Tieren nicht für sinnvoll und
auch nicht mit dem einschlägigen Gemeinschaftsrecht vereinbar, weil dieses den Rahmen für die
nationale Umsetzung vorgibt und eine von Bundesland zu Bundesland abweichende Umsetzung
nicht zulässig wäre."‘
Abgesehen von der nicht in Frage zu stellenden Beurteilung des konkreten Anlaßfalls und der
ohnedies bestehenden Bundeszuständigkeit für Regelungen auf dem Gebiet des Tiertransportes
ist die dabei zum Ausdruck kommende Auffassung bemerkenswert, wonach eine Umsetzung
diesbezüglichen Gemeinschaftsrechts auf der Ebene der Bundesländer offenbar als von vorn -
herein gemeinschaftsrechtswidrig angesehen wird. Bisher wurde nämlich allgemein davon
ausgegangen, daß sich die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder für die Umsetzung von
Gemeinschaftsrecht ausschließlich nach der innerstaatlichten Zuständigkeitsverteilung der
Bundesverfassung richtet und eine sich daraus ergebende Umsetzung durch die Länder - unter
Umständen innerhalb des vorgegebenen Rahmens sogar in unterschiedlicher Weise - daher nicht
gemeinschaftsrechtswidrig sein kann. Eine länderweise unterschiedliche Umsetzung von
Gemeinschaftsrecht kommt ohnedies nur dann in Betracht, wenn die Länder nach der inner -
staatlichen Kompetenzverteilung dafür zuständig sind.
Es stellt sich daher die Frage, ob sich durch die Anfragebeantwortung des Bundesministers für
Wissenschaft und Verkehr allenfalls eine Änderung der bisher eingenommenen Haltung des
Bundes in einer für die Länder wichtigen Grundsatzfrage abzeichnet.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Teilen Sie im Hinblick auf ihre Zuständigkeit zur Wahrung der Einheitlichkeit der
allgemeinen Regierungspolitik die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
dargestellte Auffassung hinsichtlich einer grundsätzlichen Unzulässigkeit länderweise
unterschiedlicher Umsetzung von Gemeinschaftsrecht der EU?
2. Ist auch weiterhin davon auszugehen, daß entsprechend der innerstaatlichen Zuständig-
keitsverteilung Gemeinschaftsrecht teilweise auch durch die Länder selbst und in dem dafür
gegebenen Rahmen allenfalls auch in regional unterschiedlicher Weise erfolgen kann?
3. Was werden Sie unternehmen, um in dieser Hinsicht die Einheitlichkeit der
Regierungspolitik sicherzustellen?