1455/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Dr. Riess - Passer
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz
betreffend die Zeitdauer von Kontenüberweisungen in Österreich
Erfahrungsgemäß bedarf es einiger Tage, wenn nicht sogar Wochen, bis eine
Kontenüberweisung in Österreich durchgeführt ist. Unterschiede ergeben sich je nachdem, ob
eine Überweisung durch Bareinzahlung oder vom Konto erfolgt und ob auf ein bankeigenes
Konto eingezahlt wird oder ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut. Personen, die eine
Überweisung durchführen, haben diese "Reisezeiten" ihres Geldes jedenfalls
einzukalkulieren, wollen sie sichergehen, daß die überwiesene Summe rechtzeitig am
Zielkonto eintrifft.
Da die Überweisungen wohl nicht, wie in einem ironischen Kommentar in der "Presse" vom
2.7.1998 dargestellt, mittels reitender Boten durchgeführt wird, sondern vielmehr die
österreichischen Kreditinstitute sich schon lange der Hilfe von elektronischen
Überweisungssystemen bedienen, welche eine Überweisung in Lichtgeschwindigkeit
ermöglichen, drängt sich die Frage auf, weshalb die österreichischen Kreditinstitute derart
lange Zeitspannen für eine Überweisung benötigen.
Josef Urschitz räumt in der "Presse" im o.a. Kommentar den Verdacht, daß sich die Banken
an den Zinsen einer unmäßig langsamen Überweisung bereichern, dadurch beiseite, daß in
Österreich wohl doch keine elektronischen Überweisungssysteme zum Einsatz kämen,
sondern sich die Banken vielmehr reitender Boten bedienen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Frau Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Welche Zeiträume für Überweisungen konnten Sie, aufgegliedert auf die einzelnen
Kreditinstitute, als für den Konsumentenschutz zuständiges Mitglied der österreichischen
Bundesregierung feststellen?
2. Haben Sie zur Dauer der Überweisungen und den dadurch entstehenden Zinsgewinnen der
Kreditinstitute Untersuchungen in Auftrag gegeben?
- Wenn nein, warum nicht?
3. Sind Sie der Auffassung, daß die Kreditinstitute eine unbotmäßig lange Zeit für
Überweisungen benötigen, dies vor allem unter dem Aspekt, daß elektronische Systeme
Überweisungen in Lichtgeschwindigkeit ermöglichen?
4. Welche Zinsgewinne ergeben sich für die Kreditinstitute, aufgelistet nach den einzelnen
Kreditinstituten, durch diese Praktiken?
5. Ist das Einbehalten der zwischenzeitig erlangten Zinsgewinne rechtmäßig?
- Wenn ja, ist es als Kontoführungsgebühr bzw. als Aufwandsentschädigung zu
betrachten?
6. Werden Sie gegen diese Praktiken der Kreditinstitute etwas unternehmen?
- Wenn ja, was?