1456/J-BR BR
ANFRAGE
der Bundesrate Monika Mühlwerth, Dr. Reinhard Bosch
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend das Verhalten von Staatssekretär Wittmann gegenüber dem Österreichischen Turnerbund
Kraft seiner Berufung und seiner Funktion in der Bundesregierung ist Dr. Peter Wittmann als
Sportstaatssekretär der ressortzuständige Ansprechpartner für alle österreichischen Verbände im
Bereich des Sports. Auch für den Österreichischen Turnerbund (ÖTB) mit seinen rund 60.000
Mitgliedern ist Dr. Wittmann der ressortzuständige Ansprechpartner. Es hat allerdings den
Anschein, als sei diese Tatsache noch nicht bis zum Bundeskanzleramt durchgedrungen. Anders
läßt sich die Art und Weise nicht erklären, mit der der zuständige Staatssekretär mit dem ÖTB
verfährt.
Seit März 1997 bemüht sich die Leitung des ÖTB um einen Gesprächstermin im Bundeskanzleramt.
Sämtliche schriftlichen Eingaben blieben bisher unbeantwortet.
Im Spätherbst 1997, nach unzähligen schriftlichen und telefonischen Rückfragen, konnte der ÖTB
über Dritte in Erfahrung bringen, daß der Herr Staatssekretär nicht geneigt sei, mit den Vertretern
des ÖTB, namentlich mit dessen Bundesobmann, Reg. Rat ADir. Atzmanninger, ein Gespräch zu
führen.
Ein im Herbst 1996 ordnungsgemäß eingereichtes Förderungsansuchen des ÖTB für das Jahr 1997
blieb denn auch bis zum heutigen Tag unbeantwortet. Der zuständige Staatssekretär geruht, sich bis
heute über Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung in Schweigen zu hüllen. Lediglich telefonisch -
nach mehrmaliger Urgenz - konnte im Jänner 1998 über Umwege in Erfahrung gebracht werden,
daß es dem Herrn Staatssekretär beliebe, keinen Bescheid bzw. keine Mitteilung an den ÖTB
ergehen zu lassen. Dr. Wittmann versage einem genehmigenden Bescheid bzw. einer
genehmigenden Mitteilung ohne Angabe von Gründen die Unterschrift. Bis heute sind weder ein
Bescheid noch eine Mitteilung ergangen.
Die (Nicht - ) Behandlung, die durch Staatssekretär Wittmann dem ÖTB - und somit 60.000
Bürgerinnen und Bürgern - widerfährt, ist diskriminierend und widerspricht in allen Punkten der
verfassungsrechtlich verankerten Verpflichtung der Organe der Republik Österreich zur
Gleichbehandlung von Bürgern und Institutionen.
Das Verhalten des Herrn Staatssekretärs könnte auch im Lichte eines am Parteitag der
Sozialistischen Partei im Oktober 1995 gefaßten Beschlusses zu sehen sein, dem zufolge die
Mandatare der SPÖ dazu angehalten sind, sich in Zukunft gegen jede Art der Unterstützung bzw.
Förderung des ÖTB zu wenden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Herrn Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. Entspricht es der im Bundeskanzleramt üblichen Vorgangsweise, schriftliche Ersuchen um einen
Gesprächstermin beim zuständigen Staatssekretär unbeantwortet zu lassen?
Wenn ja, wie oft kam das bereits vor, wessen Ersuchen blieben unbeantwortet, welcher
Staatssekretär hätte sich mit dem jeweiligen Ersuchen beschäftigen müssen?
3. Ist Dr. Wittmann, der für den Sport zuständige Staatssekretär, auch für den Sport und
Sportförderung betreffende Anfragen an das Bundeskanzleramt bzw. diesbezügliche Anliegen
des ÖTB zuständig?
Wenn ja, mit welcher Begründung bleiben die schriftlichen Eingaben des ÖTB beim zuständigen
Staatssekretär unbeantwortet?
4. Wie viele schriftliche Ersuchen anderer Sportverbände um einen Gesprächstermin bei Dr.
Wittmann gab es von März 1997 bis Dezember 1997, wie viele davon bleiben unbeantwortet,
wie viele Gesprächstermine kamen zustande?
5 Mit welcher - offiziellen - Begründung kann einem Verein wie dem ÖTB ein Gesprächstermin
beim zuständigen Staatssekretär verweigert werden?
6. Mit welcher Begründung wird dem ÖTB ein Gesprächstermin beim zuständigen Staatssekretär
verweigert?
7. Ist es im Bundeskanzleramt gelebte Praxis, Förderungsansuchen grundsätzlich unbeantwortet
zu lassen?
Wenn ja, wie oft kam das bereits vor, wessen Ansuchen blieben unbeantwortet, welcher
Staatssekretär hätte sich mit dem jeweiligen Ansuchen beschäftigen müssen?
8. Ist es richtig, daß bezüglich des 1996 eingereichten Förderungsansuchens des ÖTB für das Jahr
1997 weder ein Bescheid noch eine Mitteilung ergangen sind, obwohl die amtsübliche Frist
schon längst verstrichen ist?
Wenn ja, mit welcher Begründung, ist der zuständige Staatssekretär, Dr. Wittmann, überlastet,
für den ÖTB nicht zuständig oder ist dieses Vorgehen eine seiner persönlichen Eigenheiten?
9. Ist es im Bundeskanzleramt allgemein üblich, daß der zuständige Staatssekretär genehmigenden
Bescheiden bzw. Mitteilungen ohne Angabe von Gründen die Unterschrift verweigert?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses Vorgehen, wie oft kam das bereits vor?
Wenn nein, ist das eines besondere Eigenheit Ihres für den Sport zuständigen Staatssekretärs?
10. Ist es richtig, daß der ÖTB bis zum Jahr 1996 Förderungen erhielt?
Wenn ja, aus welchen Gründen wird zum ordnungsgemäß eingebrachten Förderungsansuchen
des ÖTB für das Jahr 1997 nicht einmal in irgendeiner Form (Bescheid, Mitteilung) seitens des
zuständigen Staatssekretärs Stellung genommen, steht dieses Verhalten mit dem Parteitags -
beschluß der SPÖ aus dem Jahr 1995 in Zusammenhang?