1459/J-BR BR
der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Registrierung von Langwaffen bis zum 1. Juli 1998
Am 1. Juli 1998 ist die Registrierungspflicht für Langwaffen (Kategorie C, Schußwaffen mit
gezogenem Lauf) abgelaufen. Gemäß § 58 WaffenG hatte ein Meldepflicht bis zu diesem
Zeitpunkt bei der Behörde für jene Staatsbürger bestanden, die bis dato legal über solche
Waffen verfügt haben. Wer seine Waffe bis zu diesem Zeitpunkt nicht angegeben hat, kann
nunmehr mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 50.000 öS rechnen und gegebenenfalls auch mit
einem Entzug bestehender Waffenbesitzberechtigungen.
Viele legale und unbescholtene Waffenbesitzer haben aber den Weg zur Registration aus
unterschiedlichen Motiven gescheut. So besteht einerseits die Angst vor einem durch die
Fakten ungerechtfertigten, aber auf "politisches Kleingeld" abzielenden und daher drohenden
Waffenverbot für alle Privatpersonen, und der damit verbundenen Beschlagnahme durch die
Behörde, im Falle einer weiteren Gesetzesänderung. Andererseits müssen viele Sammler, die
bisher in einer rechtlichen Grauzone - erteilte Genehmigung durch die Verwaltungsbehörde
steht dennoch im Widerspruch zu strafgesetzlichen Bestimmungen - gelebt haben, fürchten
nunmehr durch ihr gestzeskonformes Verhalten im Zuge der Meldung straffällig zu werden.
Es ist daher kein Wunder, daß nach Zeitungsmeldungen bis zum Stichtag schätzungsweise nur
500.000 solcher Langwaffen registriert wurden. Nach Schätzungen von Experten gibt es aber
ca. 1 Million solcher Waffen, die früher frei zu erwerben waren. Nunmehr sind deren
rechtstreue Besitzer, die vielleicht nicht von diesem Umstand wissen, plötzlich straffällig
geworden.
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
Welche Informationsmaßnahmen haben Sie gesetzt, um die rechtstreuen Bürger von der oben
beschriebenen Verschärfung des Waffengesetzes zu informieren?
Welche Maßnahmen - etwa durch eine gesetzliche Nachfrist - werden Sie setzten, damit
tausende rechtstreue Bürger nunmehr nicht durch willkürliche Gesetzesänderungen zu
Kriminellen werden?
Stimmen Sie mit den Anfragestellern überein, daß ein generelles Waffenverbot für Private nur
den Zwecken von Gewaltverbrechern?
Wenn nein: warum nicht?
Was werden Sie unternehmen, damit rechtstreue Waffenbesitzer keine Angst vor einem
Waffenverbot für Private haben und daher ihre Waffen registrieren lassen?
Wie viele Langwaffen der Kategorie C wurden bis zum Stichtag 30. Juni 1998 registriert?