1472/J-BR BR
 
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und
Dr. Reinhard Bösch)
 
an den Bundesminister für Finanzen
 
betreffend Klarstellung eines Verzichts auf Erhöhung der Grundsteuer
Der Vorarlberger Landtag hat am 13. Mai dieses Jahres mit einer einstimmig gefaßten Ent -
schließung verlangt, im Rahmen der geplanten Steuerreform von einer Erhöhung der Grund -
steuer, insbesondere durch Anhebung der Bemessungsgrundlage von den Einheitswerten auf
die Verkehrswerte, Abstand zu nehmen. In der Zwischenzeit hat sich durch verschiedene
Äußerungen aus dem Kreise der Steuerreformkommission die Sorge verstärkt, daß es durch
eine Anhebung der Einheitswerte doch zu Steuererhöhungen bei der Grundsteuer sowie bei der
Erbschafts - und Schenkungssteuer kommen werde. Eine in den letzten Wochen von privater
Seite eingeleitete Unterschriftenaktion gegen eine solche Art der Steuerreform findet inzwischen
die Unterstützung aller im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien und großen Widerhall in
der Bevölkerung.
 
In Medienberichten dazu wird über mündliche Zusagen des Finanzministers berichtet, wonach
es ohnedies zu keiner Erhöhung der Einheitswerte und damit der Grundsteuer kommen werde.
Dem steht allerdings entgegen, daß in dem vom Finanzminister dem Ministerrat im Oktober
1997 vorgelegten Budgetbericht als Auftrag an die Steuerreformkommission und einer ihrer
Arbeitsschwerpunkte unter anderem folgendes angeführt war: "langfristige Strukturen der
Kommunalfinanzierung (durch Kommunalabgabe, Einheitsbewertung, Besteuerung des Grund -
besitzes usw.)".
 
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende
 
Anfrage:
 
1. Welche Absicht haben sie seinerzeit im erwähnten Budgetbericht mit dem Auftrag verfolgt,
unter anderem die Einheitsbewertung und die Besteuerung des Grundbesitzes zu einem
Arbeitsschwerpunkt der Steuerreformkommission zu machen?
2. Treffen Medienberichte zu, wonach sie Vorarlberger Politikern schon früher versichert
hätten, daß es zu keiner Erhöhung der Einheitswerte kommen werde?
3. Werden Sie davon Abstand nehmen, eine zu Erhöhungen bei der Grundsteuer sowie bei der
Erbschafts - und Schenkungssteuer führende Anhebung der Einheitswerte zum Gegenstand
der bevorstehenden Steuerreform zu machen?