Anfrage:
1. Wie viele Sektionschefs, Sektionsleiter und Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt
erhielten in den letzten 2 Jahren eine Zulage gemäß § 121(1) Z. 3 GG?
2. Wie viele Sektionschefs, Sektionsleiter und Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt
erhielten in den letzten 2 Jahren zusätzlich zu dieser Zulage ein Überstundenentgeld
sowie eine Sonn - und Feiertagszulage?
3. Ist es richtig, daß derzeit höchste Funktionsträger im BKA (Sektionschefs, Sektionsleiter
oder Abteilungsleiter) ihre Funktion gleichsam als Nebenjob ausüben und überwiegend
in anderen Bereichen verwendet werden?
Wenn ja:
Um welche Bereiche handelt es sich dabei?
4. Sind Sie der Auffassung, daß diese Spitzenbeamten in ihrer jeweiligen Leiterfunktion
nicht ausgelastet sind, und beabsichtigen Sie diese aufzulösen oder mit anderen
Leiterfunktionen zusammenzulegen?
gemäß § 121(1) Zif. 3 GG eine Überstundenabgeltung zu beziehen?
. Wenn ja:
Nach welcher gesetzlichen Grundlage - im Hinblick auf § 121(5) GG - und wurde
diesbezüglich eine allfällige Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen
eingeholt?