1501/J-BR BR
Anfrage
der Bundesräte Dr. Riess - Passer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Höhe der Strafen für Schlepper
Der Bundesminister für Inneres hat in einem Interview mit der Tageszeitung "Die Presse"
gemeint, die größten Potentiale hätte die internationale Kriminalität im Bereich des
Suchtgifthandels und des Menschenschmuggels. Fast schon tägliche Berichte über
aufgegriffene Schlepper und "Illegale" belegen dies.
Jürgen Storbeck, Leiter der EDU, bestätigt dies anläßlich seines Vortrages beim Forum
Alpbach. Nach seinen Angaben werden pro Jahr etwa 200.000 Menschen durch kriminelle
Organisationen illegal zu einem Preis zwischen 25.000 bis 190.000 S nach Westeuropa
geschleust. Der geschätzte Gesamtumsatz betrage etwa 12,7 Mrd. S.
Ein Mittel zur Eindämmung dieser oft mit großem Leid von Menschen verbundener Form von
Kriminalität wäre ein hartes Durchgreifen seitens der Justiz, welches sowohl general - als auch
spezialpräventive Effekte verspräche.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle von Schlepperei sind - aufgelistet nach den einzelnen Jahren und den
verhandelnden Gerichten - seit 1995 vor österreichischen Gerichten verhandelt worden?
2. Zu wie vielen Verurteilungen ist es dabei gekommen?
3. Welche Strafen wurden - aufgelistet nach den einzelnen Fällen und bedingten und
unbedingten Strafen - verhängt?
4. Welche Nationalitäten hatten die Täter?
5. In wie vielen Fällen wurden die Täter nach Einrechnung der Untersuchungshaft in die
verhängte Strafhaft sofort entlassen?
6. Für welche durchschnittliche Zeitdauer wurden die Täter tatsächlich in Strafhaft
genommen?
7. Wie viele Täter wurden vor Haftantritt abgeschoben?
8. Sind Sie der Auffassung, daß eine ausreichende general - bzw. spezialpräventive Wirkung
davon ausgeht, daß, nach Anrechnung der Untersuchungshaft an die verhängte Strafe, der
Täter gleich entlassen wird?
Wien, den 07.Okt.1998