1515/J-BR BR
 
der Bundesräte Windholz und Kollegen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Überschußbestandsabgabe für Reis
 
Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist zum Zeitpunkt des EU - Beitrittes eine
eigene Abgabe auf Lagerbestände von Reis eingeführt worden, welche nach Brüssel
abgeliefert werden muß.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Bundesräte an Sie als zuständigen
Bundesminister folgende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß die bescheidmäßige Vorschreibung für die Lagerbestände beim EU -
Beitritt noch nicht vollständig erfolgt ist?
Wenn ja, um wieviele Fälle handelt es sich insgesamt und wieviele davon haben noch
keinen entsprechenden Abgaben - Bescheid erhalten?
2. Wieviele Bescheide sind bis dato ausgefolgt worden und gegen wieviele wurde das
ordentliche Rechtsmittel der Berufung eingebracht?
3. Wieviele dieser Berufungen sind zwischenzeitig erledigt worden?
4. Wieviele Stellen bzw. Organsiationseinheiten sind im BMLF mit dieser Problematik
befaßt?
5. Ist es richtig, daß von der zuständigen Stelle der Europäischen Union lediglich Abgaben
in der Höhe von ATS 30 Millionen unter dem Titel Lagerbestand Reis anerkannt und
diese von Österreich bezahlt wurden?
6. Ist es richtig, daß aufgrund der derzeitigen Entscheidungspraxis der österreichischen
Betrieben Vorschreibungen in etwa der doppelten Höhe - also in etwa ATS 60 Millionen
- drohen?
• Wenn ja, was gedenken sie mit diesen Mehreinnahmen konkret zu tun?
7. Ist es richtig, daß in diesem Zusammenhang vom Bundesminister Weisung erteilt wurde -
und zwar an die AMA -" möglichst hohe Vorschreibungen zu erwirken?
• Wenn ja, welche Weisung konkret?
 
8. Welche Überlegungen waren maßgebend, daß die AMA den
erstinstanzlichen Abgabenbescheid erlaßt und nicht die Abgabenbehörden des Bundes und
halten Sie diese Vorgangsweise für sinnvoll?