1532/J-BR BR
 

ANFRAGE
 
der Bundesräte Erhard Meier
und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend
"Verbesserte praktische Umsetzung des § 61 GG im (Pflicht)Schulbereich"
 
 
Die unterzeichneten Bundesräte/innen bekennen sich zur Sparsamkeit und zur Leistungsge -
rechtigkeit, wie sie der § 61 GG zum Ziel hat, nämlich dass nicht geleistete Arbeitszeiten,
Unterrichtszeiten und Mehrleistungsstunden nicht bezahlt werden bzw. wieder durch zusätzli -
che Leistungen, die zur Erfüllung der Arbeitszeit notwendig sind, ausgeglichen werden. Al -
lerdings enthält der § 61 GG in der praktischen Umsetzung Ausführungsbestimmun gen, die
dem beabsichtigten Ziel dieses Gesetzes widersprechen, nämlich überall dort, wo neue Unge -
rechtigkeiten entstehen und z.B. bei Fortbildungsveranstaltungen der Wille zur Fortbildung
durch "Nachsitzen bestraft" wird. Außerdem wird die Durchführung des § 61 GG durch
scheinbar notwendige bürokratische Anordnungen unübersichtlich gestaltet, sodass sowohl
für die Administration (z.B. durch den Schulleiter) als auch für das Verständnis und die Kon -
trolle der Betroffenen (Lehrer/innen) ein verhältnismäßig großer Verwaltungs - und Zeitauf -
wand notwendig ist. Um dies zu veranschaulichen führen wir an, dass z. B. der Landesschul -
rat für Steiermark unter GZ.: VI Be 1/30 - 98 vom 7.9.98, ergänzt durch folgende zahlreiche
zusätzliche Hinweise und Anleitungen, ein etwa 30seitiges "Rezept" zur Bewältigung der
Ausführung des § 61 GG herausgeben musste.
 
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten nachstehende
 
 

A n f r a g e:
 
1. Ist Ihnen bekannt, dass die praktische Durchführung des § 61 GG Ungerechtigkeiten
bei den betroffenen Lehrer/innen hervorruft?
 
2. Ist Ihnen bekannt, dass die praktische Durchführung des § 61 GG einen wesentlich höheren
Verwaltungsaufwand auf der Schulebene hervorruft?
 
3. Können Sie sich Änderungen, die trotzdem dem Ziel des Gesetzes nicht zuwiderlaufen,
vorstellen bei
a) der Wochenberechnung von unbezahlt zu haltenden Unterrichtsstunden je nach der
Tatsache, ob ein Stundenentfall z.B. am Montag (Beginn der Woche) stattfindet,
b) Fortbildungsveranstaltungen, die nur während der Unterrichtszeit angeboten werden
und trotzdem zum "Nachsitzen" verpflichten,
c) genauerer Festlegung, wann ein Arztbesuch als Krankenstand zu werten ist oder nicht,
d) erbrachten notwendigen Mehrdienstleistungen, die bei entfallenden Unterrichtszeiten
(z.B. Tag des Hl. Abends, Dienstage nach Ostern und Pfingsten) abgesagt werden,
sodass Ungleichheiten gegenüber jenen Lehrer/innen entstehen, die keine
Mehrleistungen erbracht haben,
e) dem Problem der Blockung von Unterrichtsstunden, wobei die sich ergebende
unterschiedliche wöchentliche Lehrverpflichtung sehr kompliziert als fiktive
Berechnungszeit geführt werden muss,
f) der Siebentelregelung, wobei z.B. von Oktober auf November sechs
nSiebentel einer Mehrdienstleistungsstunde im Oktober und ein Siebentel im November
zu verrechnen ist (wobei dieses eine Siebentel auf Sonntag, den 1. November, entfällt,
wo mit Sicherheit keine Schule stattfindet).
g) kirchlichen Veranstaltungen (Eucharistiefeier), wo der (die) Lehrer/in sozusagen
arbeitslos wird, weil die Beaufsichtigung der Schüler/innen vor und bei der kirchlichen
Veranstaltung nicht als Arbeitszeit zählt, andererseits aber wegen der abwesenden
Schüler/innen ein Unterricht nicht stattfinden kann.
 
Die Punkte könnten noch beträchtlich verlängert werden, wozu hier im Detail nicht Platz ist.
Daher
 
4. Könnten Sie veranlassen, dass diese gesamte Problematik nach den seit Schulbeginn
1998/99 gemachten Erfahrungen mit Fachleuten Ihres Ministeriums, befaßten Vertretern
der Landesschulräte und Schulleiter/innen und Lehrer/innen beraten wird, damit ohne
übergroßen administrativen Aufwand eine den Intentionen des neuen Paragraphen
entsprechende Regelung getroffen werden kann.