1541/J-BR BR
 

Anfrage
 
der Bundesräte Mag. Gudenus
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schädigung der Republik Österreich durch den früheren Finanzminister F.L.
 
Im Jahre 1988 war die Stelle des Inspizierenden der Zollämter im Bereich der
Finanzlandesdirektion für Salzburg neu zu besetzen. Das sorgfältig vorbereitete
Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren endete mit den eindeutigen und
nachvollziehbaren Gutachten der Ausschreibungskommission zugunsten des Bewerbers
Franz Polster. Der Leiter der damals für dieses Verfahren zuständigen Personalsektion
empfahl daraufhin dem Bundesminister für Finanzen Dkfm. Ferdinand Lacina, den
Bewerber Franz Polster mit der ausgeschriebenen Stelle zu betrauen.
 
Der Bundesminister erteilte dem Sektionsleiter jedoch die Weisung, einen laut
Gutachten der Kommission minder geeigneten Bewerber mit dieser Funktion zu
betrauen. Obwohl der Sektionsleiter den Bundesminister darauf hinwies, daß ein
Beharren auf dieser Weisung den Tatbestand des Mißbrauch der Amtsgewalt erfüllen
könnte, blieb Bundesminister Lacina bei seiner Weisung, worauf der minder geeignete
Bewerber schließlich zum Inspizierenden der Zollämter bestellt wurde. Offenbar nahm
Bundesminister Lacina die Bedenken seines untergebenen Sektionsleiters allzu
persönlich: er legte ihm nämlich die vorzeitige Pensionierung nahe.
 
Der übergangene Bewerber Franz Polster nahm seine ungerechtfertigte Benachteiligung
nicht widerspruchslos hin sondern machte seinen Schaden im Wege einer
Amtshaftungsklage geltend.
 
Im mittlerweile vier Rechtszügen durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof
wurde die rüde Vorgangsweise des ehemaligen Finanzministers immer wieder
dargestellt.
 
Das Verfahren ist noch immer nicht abgeschlossen.
 
Die unterfertigten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen die
nachstehende
 

ANFRAGE
 
1. Trifft es zu, daß in oben dargestellten Fall nicht der Bewerber in die ausgeschriebene
Funktion berufen wurde, der von der Begutachtungskommission als der
bestgeeignete bezeichnet wurde?
 
2. Wie hoch sind die Verfahrenskosten, die im laufenden Amtshaftungsverfahren für
den Bund bisher aufgelaufen sind?
 
3. Wie viele Beamte Ihres Ressorts wurden im laufenden Verfahren bereits als Zeugen
vernommen?
 
4. Teilen Sie die Auffassung, daß die Umstände im dargestellten Fall geeignet sind, das
Vertrauen in eine objektive Auswahl leitender Organwalter Ihres Ressorts zu
erschüttern?
Wenn nein, warum nicht?
 
5. In welchen Fällen haben Sie bzw. die damit betrauten Organwalter Ihres Ministerium
bei der Auswahl leitenden Funktionären des Ressorts seit Ihrem Amtsantritt
entgegen dem Gutachten der zuständigen Kommission eine andere Person mit der
ausgeschriebenen Funktion betraut?
 
6. Welche Gründe waren im Einzelfall dafür maßgebend?
 
7. Können Sie ausschließen, daß andere als sachliche Gesichtspunkte für Ihre jeweilige
Entscheidung maßgebend waren?