ANFRAGE
der Bundesräte Windholz und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend schwere Vorwürfe gegen die Justiz
Im Zuge des Gerichtsverfahrens gegen Franz Graf u.a. wegen unerlaubter Preisabsprachen vor
dem Landesgericht Korneuburg kam es auch zu einer Verurteilung des Bürgermeisters der
Gemeinde Bad Deutsch - Altenburg.
Gegen das Urteil von sechs Monaten Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre wegen Untreue,
Weitergabe von Amtsgeheimnissen und Geschenkannahme - ausgesprochen von einem
Schöffengericht in Korneuburg - legte der zit. Bürgermeister das Rechtsmittel der Berufung
ein.
In mehreren Druckschriften, welche in der Marktgemeinde Deutsch - Altenburg erschienen
sind, diese liegen in Kopie bei, hat der Bürgermeister gegen die Justiz schwere Vorwürfe
erhoben.
Konkret behauptet er, es habe im Verfahren gegen ihn weder Indizien, Zeugen oder
Sachbeweise gegeben haben.
In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde vom Bürgermeister weiters behauptet, daß
beim Landesgericht Korneuburg "laufend Unschuldige zu Unrecht verurteilt werden" und das
ihn betreffende "Fehlurteil" somit "keinen Einzelfall" darstelle.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Bundesräte an Sie als zuständigen
Bundesminister folgende
Anfrage:
1. Aufgrund welcher Tatbestände wurde der Bürgermeister von Bad Deutsch - Altenburg
verurteilt und welches Strafausmaß wurde über ihn verhängt?
2. Wurde im ordentlichen Strafvererfahren - wie der Bürgermeisters behauptet - tatsächlich
ein Schuldspruch gefällt, obwohl "weder Beweise, Indizien oder Zeugenaussagen"
vorlagen?