ANFRAGE
der Bundesräte Mag. Gudenus und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend den Einsatz von Heereshubschraubern für Assistenzeinsätze
Anfang Juli 1998 kam es zu überaus bedauerlichen Absturz eines Hubschraubers des ÖBH bei
dem der Heerespilot auf tragische Weise ums Leben kam. Die eingesetzte Flugunfallkommis-
sion kam dabei angeblich zum Ergebnis, daß ein schadhafter Teil im Getriebe für den Absturz
der, nur über eine Turbine verfügenden, Alouette III verantwortlich war.
Dieser Materialmangel soll nach Aussagen von Experten bereits öfters bei anderen Maschinen
des selben Typs aufgetreten sein und dort ebenfalls zu schwerwiegenden Komplikationen
geführt haben. Da diese Vorfälle aber nicht an österreichischen Maschinen stattfanden und
der Hersteller offenbar eine Information aller Abnehmer unterließ, wurden beim ÖBH kei-
nerlei besondere Vorkehrungen getroffen.
Nunmehr gilt es die Schadensfrage genauer zu klären, da neben dem großen Leid für die be-
troffene Familie und dem unersetzbaren Leben des Piloten, Mjr W., auch materielle Ansprü-
che zu stellen sind. So gilt es einerseits einen Ersatz tür die abgestürzte Maschine zu beschaf-
fen und andererseits soll das Bundesheer nunmehr für die Dekontamination des durch ausge-
laufenen Treibstoff und Hydrauliköle verunreinigten Almbodens sorgen und vorweg bereits
die Kosten für ein entsprechendes Gutachten (im Auftrag) der BH tragen.
In diesem Zusammenhang ist vor allem der Zweck des Einsatzes zu hinterfragen. So diente
der Flug dem Abtransport mehrerer vom Blitz erschlagener Kühe, die angeblich zu einer Ver-
seuchung des sensiblen Wasserhaushalts im besagten Gebiet (Lesachtal) geführt hätten. Eine
Aufgabe, die wenn sie nicht der unmittelbaren Gefahrenabwehr für Menschenleben dient,
durchaus jederzeit von privaten Flugunternehmen auf Kosten der Verursacher durchgeführt
werden könnte.
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Landes-
verteidigung folgende
Anfrage:
1. Welchem genauen Zweck diente der Flug der Alouette III am 1.7.1998 im Lesachtal, die
zum tragischen Tod des Mjr W. führte?
2. Wer war die dafür anfordernde Gebietskörperschaft?
3. Wie lange nach dem Blitzschlag hätte der Abtransport der Kuhkadaver erfolgen sollen?
4. Welche akute Gefahr für Menschenleben oder welcher große Schaden wäre entstanden,
wenn die besagten Kühe nicht durch das ÖBH abtransportiert worden wären?
5. Durch wen und wann wurden die Kuhkadaver nach dem Absturz der Alouette III dann
geborgen?
6. Wieso werden solche Flüge nicht durch private Fluguntemehmen durchgeflihrt?
7. Welcher Kostenersatz wurde bei solchen Transporten bis dato dem ÖBH geleistet?
8. Wird seit dem Unfall ein Kostenersatz für solche Transporte vom ÖBH eingefordert?
9. Wenn ja: wie hoch ist dieser?
10. Welche Kosten sind dem ÖBH bis dato durch solche Transporte entstanden?
11. Welche Kosten sind oder werden dem ÖBH durch den Absturz entstanden?
12. Muß nunmehr auf Kosten des ÖBH der verunreinigte Almboden dekontaminiert bzw.
abgetragen werden?
13. Wenn ja: aufgrund welcher Rechtsgrundlage geschieht dies und wer hat dies angeordnet?
14. Gibt es ein Sachverständigengutachten dazu?
15. Wenn ja: wer hat dieses veranlaßt und wer trägt die Kosten dafür?
16. Muß das ÖBH bei anderen Assistenzeinsätzen - etwa an der Grenze im Burgenland -
auch für Schäden haften bzw. die Schäden an eigenem Gerät bedecken, oder gibt es einen
Kostenersatz durch das BMI oder andere Gebietskörperschaften?
17. Durch welche Rechtsvorschrift ist der Einsatz von Rettungshubschraubern geregelt?
18. Gibt es außer der Alouette III noch andere Hubschrauber in Österreich, die zu Rettungs-
und Bergungszwecken im alpinen Gelände eingesetzt werden und nur über eine Turbine
verfügen?
19. Wenn ja: welche?
20. Stimmt es, daß ähnliche Materialschäden an anderen Maschinen gleichen Typs aufgetre-
ten sind und vom Hersteller nicht dem ÖBH gemeldet wurden?
21. Wenn ja: werden Sie etwaige Schadensersatzansprüche an den Erzeuger stellen?
22. Wenn nein: warum nicht?