1555/J-BR BR
 
Anfrage
 
 
 
der Bundesräte Richau
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
 
betreffend Aufgaben der Sicherheitsexekutive, insbesondere der Grenzgendarmerie

 
Die österreichische Exekutive (Gendarmerie und Polizei) ist und war in den letzten Jahren
einer ständig wachsenden Veränderung und Umstrukturierung innerhalb der KORPS
ausgesetzt. Durch den Beitritt zur Europäischen Union und der damit verbundenen
Aufgabenstellung - Sicherung der EU - Außengrenze, Schleierfahndung, verstärkte
organisierte Kriminalität, etc. - werden die Bediensteten extrem belastet und bis an die
Grenzen der Leistungen beansprucht.
 
Teile der Grenzsicherung, vorwiegend im Osten Österreichs, können und konnten nur durch
die Assistenzdienstleistung des österreichischen Bundesheeres aufrechterhalten werden.
 
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
 
 
Anfrage:
 
1. Wird die Assistenzdienstleistung des österreichischen Bundesheeres eine ständige
Einrichtung oder nur bis zur Erreichung des erforderlichen Personalstandes bei der
Gendarmerie?
 
2. Sind weitere Assistenzdienstleistungen des österreichischen Bundesheeres in den anderen
Bundesländern (OÖ, Stmk., Ktn., NÖ) geplant?
 
3. Werden die Kosten des Assistenzeinsatzes durch das österreichische Bundesheer
(Personal und Material) durch das Bundesministerium für Inneres refundiert und wenn ja,
in welcher Höhe?
 
4. Warum war es erforderlich, daß im Zuge der EU - Ministertreffen und dem Treffen der
Regierungschefs für den Transport bzw. das Lenken von Fahrzeugen vor Ort Bedienstete
des österreichischen Bundesheeres eingesetzt wurden?
 
5. Wie viele Bedienstete des österreichischen Bundesheeres wurden eingesetzt (aufgeteilt
auf die einzelnen Treffen)?
 
6. Wurden die dafür aufgelaufenen Kosten aus dem Bereich des Bundesministeriums für
Inneres bezahlt?
 
7. Warum wurden für diese Einsätze (Fahrdienst) nicht Bedienstete der österreichischen
Bundesgendarmerie und der österreichischen Bundespolizei eingesetzt (Nachnutzung der
 
Fahrausbildung für den jeweiligen Dienstbereich)?
 
8. Sind im Rahmen einer Novellierung des SPG Veränderungen in der Behördenstruktur
geplant?
 
9. Sind die Einrichtungen von Landeskriminalämtern, Bezirkskriminalamt und dergleichen
geplant, in welchen unter den Leitungen der einzelnen SID‘s eigene Kommandostrukturen
innerhalb des Kriminaldienstes im Zusammenwirken mit den Staatsanwaltschaften und
Gerichten geschaffen werden?
 
10. Sind Umstrukturierungen innerhalb der Exekutive geplant, die unter der Leitung der SID
eine eigene Abteilung bilden (Landeskriminalamt)?
 
11. Sind Verstärkungen der einzelnen Sicherheitsdirektionen geplant, in denen unter der
Leitung dieser die einzelnen Kriminalgruppen der Gendarmerie und der Polizei in eine
neue Kommando - und Erhebungsstruktur eingebunden werden, oder soll die bisherige
Struktur auf Dauer bestehen bleiben?
 
12. Ist es geplant, im Rahmen der Mitwirkungen durch Verordnungen und Gesetze, die
Zollwache in den Vollzug der Gesetze, wie insbesondere der StVO, des KFG sowie
anderer bis jetzt ausschließlich der Mitwirkung durch die Gendarmerie und Polizei
vorbehaltener Gesetze, auch außerhalb der zugewiesenen Einschreitungsmöglichkeiten
(Zollamtsplatz, Abfertigungsstelle, etc.), mehr einzubinden?