ANFRAGE
der Bundesräte Windholz und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Zuweisung von öffentlich Bediensteten Amtsarzt und versuchte
Frühpensionierung
Wie den Anfragestellern bekannt geworden ist, werden in Ihrem Ressort öffentlich
Bedienstete amtswegig in Frühpensionierung geschickt. Dies gegen den Willen des/ der
Betroffenen.
Hiebei kommt es immer wieder zu Zuweisungen zum Amtsarzt. Eine solche Zuweisung setzt
gemäß § 52 Abs. 1 Beamten- Dienstrechtsgesetz (BDG) voraus, daß der Beamte
• seit mehr als 3 Monaten unterbrochen dienstunfähig ist; bzw.
• ein begründeter Zweifel an seiner Dienstfähigkeit besteht.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Bundesräte an Sie als zuständigen
Bundesminister folgende
Anfrage:
1. Welche Kosten sind dem BMLF in den letzten drei Jahren durch von den Dienstbehörden
angestrengte Verfahren zwecks Prüfung der Dienstfähigkeit entstanden?
2. Wer trägt die Kosten, die für Gutachtenserstellung, für den Verwaltungsaufwand, etc.
anfallen?
3. Ist es richtig, daß betroffene Bedienstete sich disziplinarrechtlich verantwortlich machen,
wenn sie sich der ärztlichen Untersuchung widersetzen?
4. Ist es richtig, daß dem Gutachter vom Dienstgeber keinerlei Angaben hinsichtlich
folgender Punkte bekannt gegeben werden:
• Welche Arbeit ist dem Dienstnehmer ständig zugewiesen.
• Woran ist die Kausalität der Arbeitseinschränkung durch Krankheit/Behinderung zu
messen.
• Welche Information kann sich der Dienstgeber aufgrund der Gesetze vom
Dienstnehmer/behandelnden Arzt beschaffen. Darüber hinausgehende Erkundigungen
wären ein unzulässiger "Erkundungsbeweis", der als Grundlage weiterer Maßnahmen
gegen den Bediensteten dienen könnten,
• Wird der Gutachter um ein konkret determiniertes, nachvollziehbar auf den Konnex und
die Kausalität der Krankheit/Behinderung mit der Arbeit des Dienstnehmers
bezugnehmendes Gutachten ersucht
• Kann nach Ihrer Meinung der Gutachter als "ersuchte Stelle" ein Mehr an
Informationsrechten haben als der "ersuchenden Stelle" zukommt.